Edewecht - Mal eben einen Schulausflug bezahlen oder ein iPad für den Unterricht kaufen, ist für einige Eltern finanziell kaum oder gar nicht leistbar. In der Gemeinde Edewecht gibt es für Geringverdiener mit Kindern verschiedene Möglichkeiten, sich bei notwendigen Anschaffungen finanzielle Unterstützung zu suchen.
Schulmaterial
Der Schulmaterialfonds der Gemeinde Edewecht richtet sich an Familien mit geringem Einkommen, die keinen Anspruch auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Asylleistungen oder Bürgergeld haben. Sie werden bei der Anschaffung von Schul- und Lernmaterialien (maximal 150 Euro pro Kind und Schuljahr) und der Finanzierung von Ausflügen und Klassenfahrten (maximal 150 Euro) finanziell unterstützt. Ein Antrag auf einen Zuschuss kann formlos im Familienbüro gestellt werden.
Erste Anlaufstelle für Fragen ist das Familienbüro der Gemeinde Edewecht im Rathaus. Inga Koch hilft gern auch telefonisch weiter unter der Rufnummer 04405/9161040 oder per E-Mail an koch@edewecht.de.
Der Edewechter Verein „Lachende Kinder“ unterstützt mit der Schultütenaktion Familien mit geringem Einkommen beim Kauf von Schulmaterialien für einen guten Start in die 1. Klasse. Anträge müssen bis zum 30. Juni gestellt werden (www.lachende-kinder.info).
Empfänger von Wohngeld oder Kinderzuschlag können beim Landkreis Ammerland einen Zuschuss für Schulmaterialien beantragen. Über das Bildungs- und Teilhabe-Paket gibt es zudem für Familien, die Sozialleistungen beziehen, Unterstützung für Klassenfahrten und Ausflüge (Kosten werden voll übernommen), Mittagessen in Kita oder Schule (Kosten werden voll übernommen), Lernförderung/Nachhilfe, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (zum Beispiel Mitgliedsbeitrag Sportverein, Musikschulkurse oder Freizeiten) sowie Schülerbeförderung ab Sekundarstufe II. Anträge können auch im Familienbüro gestellt werden, bearbeitet werden sie beim Jobcenter des Landkreises.
iPads
Die Gemeinde Edewecht unterstützt beim Kauf von iPads, die Kinder für den Schulunterricht (Stichwort „iPad-Klassen“) benötigen. Hier können Familien mit geringem Einkommen (sowohl mit als auch ohne Leistungsbezug) Anträge stellen. Zudem haben manche Schulen über die Fördervereine eigene Zuschüsse oder bieten Ratenzahlung an. Je nach Höhe der Unterstützung durch die Schule fällt der Betrag, den die Gemeinde zuschießt, unterschiedlich aus (zwischen 100 und 250 Euro).
Familienurlaub
Das Land Niedersachsen zahlt einen Zuschuss zum Familienurlaub (sieben bis 14 Übernachtungen) für einkommensschwache Familien mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind mit bis zu 15 Euro je Übernachtungstag. Auch Familien, die Sozialleistungen erhalten, können einen Zuschuss beantragen. Anträge können zum Beispiel bei den Beratungsstellen der Arbeiterwohlfahrt (AWO), der Diakonie und dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) in Oldenburg gestellt werden (Kontaktdaten gibt es beim Familienbüro).
Baby-Erstausstattung
Über die Bundesstiftung Mutter und Kind können einkommensschwache schwangere Frauen einen Zuschuss zu Umstandskleidung und der Baby-Erstausstattung erhalten. Anträge können über Schwangerschaftsberatungsstellen in Bad Zwischenahn und in Oldenburg gestellt werden (Kontaktdaten gibt es beim Familienbüro).
Weihnachtsgeschenke
Der Verein „Lachende Kinder“ veranstaltet jedes Jahr eine Weihnachtsaktion (Teilnahmeschluss 17. November). Teilnehmen können Familien, die über ein geringes Einkommen verfügen oder zum Beispiel Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Nicht möglich ist das für Kinder aus Familien, die Bürgergeld oder Asylleistungen beziehen. Dafür können sie an der Wunschbaumaktion im Rathaus der Gemeinde Edewecht teilnehmen.
