Hengstforde - Soll das Freibad Hengstforde in diesem Jahr geöffnet werden oder nicht? Diese Frage stand auf der Tagesordnung der vergangenen Sitzung des Sport- und Kulturausschusses der Gemeinde Apen. Einig waren sich alle Ausschussmitglieder darüber, dass das Schwimmen auf jeden Fall wieder ermöglicht werden soll – der Ausschuss hat dies einstimmig empfohlen. Allerdings hatte Bürgermeister Matthias Huber eine Ergänzung gewünscht. Die Verwaltung solle beauftragt werden, die Rahmenbedingungen dafür herzustellen.
Normalerweise hätte das Freibad Hengstforde ab dem 9. Mai geöffnet – doch aufgrund der aktuellen Situation sind sämtliche Bäder in Niedersachsen geschlossen. Laut dem Stufenplan des Landes dürfen Freibäder ab dem 25. Mai mit Einschränkungen wieder öffnen. Doch wie genau diese Einschränkungen aussehen, das ist noch nicht bekannt. Ob das Land rechtzeitig Vorgaben herausgibt, ist ebenfalls ungewiss.
Huber geht daher nicht von einer Öffnung vor dem 1. Juni aus. „Wir wurden vom Land Niedersachsen etwas überrascht“, sagte er in der Sitzung. Noch sei nicht bekannt, welche Rahmenbedingungen es geben werde – und ob diese vom Land aufgestellt werden oder die Kommunen selbst ein Konzept aufstellen müssen. Sicher sei jedoch: „Es wird eine Freibadsaison mit angezogener Handbremse.“
Bernd-Thomas Scheiwe (UWG) betonte, „es muss oft kommuniziert werden“, dass Menschen am Eingang auch zurückgewiesen werden könnten. Huber sagte, dass es höchstwahrscheinlich reduzierte Öffnungszeiten gebe. Bauamtsleiter Peter Rosendahl fügte hinzu, dass vielleicht auch der Eltern-Kind-Bereich geschlossen werden müsste, weil die Kinder dort zu dicht zusammen seien.
Wie und wann genau das Freibad öffnet, ist also noch ungewiss. Wenn es dann geöffnet hat, können sich jedoch Inhaber der Ehrenamtskarten ab August über eine Ermäßigung freuen – sofern auch Verwaltungsausschuss und Gemeinderat zustimmen. Denn der Ausschuss hat empfohlen, dass Inhaber der Ehrenamtskarte einen ermäßigten Eintritt in das Bad erhalten sollen. Statt des vollen Preises zahlen sie den Kinder- und Jugendlichentarif, allerdings nur beim Einzeleintritt.
Auch an anderen Stellen soll die Gebührensatzung geändert werden. Bisher steht in der Satzung, dass für Schwerbehinderte mit amtlichem Ausweis eine 50 prozentige Ermäßigung gilt. Nun soll drin stehen, dass diese Personen den Kinder- und Jugendlichentarif zahlen.
Weiter soll unter anderem festgelegt werden, dass die Zehnerkarten über die Saison hinaus gültig bleiben. Das sei zwar vorher schon so gewesen, allerdings war es nicht festgeschrieben, erklärte Helma Schubert, Allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters. Die Änderungen sollen zum 1. August in Kraft treten.
