Ammerland - Dass der Landkreis an der Haustür klingelt, ist eher selten. Ab kommendem Montag kommt es aber sehr häufig vor. Dann sind rund 100 „Erhebungsmitarbeiter“ im Ammerland unterwegs. Sie wollen von 11 300 Menschen wissen, welchen Schulabschluss sie haben, wie die Wohnsituation ist oder welchen Familienstand man hat. Insgesamt 3175 Haushalte werden befragt. Was bedeutet, dass in den ausgewählten Familien mehrere Mitglieder Rede und Antwort stehen müssen.
Bußgeld droht
Mit der „kleinen Volkszählung“ soll der Datenbestand der Statistikämter aktualisiert werden. Es wurde sogar extra ein Gesetz beschlossen, dass Modalitäten regelt. Deshalb ist die Teilnahme auch Pflicht. Wer sich verweigert, dem droht ein Bußgeld.
Der Landkreis klingelt allerdings nicht unangekündigt. „Die Befragungstermine werden mit Anschreiben angekündigt, die ab sofort verschickt werden“, erklärt Julia Thieme von der Erhebungsstelle des Landkreises. Außerdem haben die Befrager einen Dienstausweis.
Interview vor der Tür
Ganz wichtig: Die Befragung findet vor der Haustür oder im Hausflur statt. Man braucht also niemanden hereinzulassen. Sollte dies ein vermeintlicher Interviewer fordern, ist Vorsicht angebracht – und ein klärender Anruf beim Landkreis (unter 04488/56-5500). Wer unsicher ist, sollte beispielsweise Nachbarn um Hilfe bitten bei der Kontrolle des Ausweises. Wenn es kein Ankündigungsschreiben gab, sollten alle Alarmglocken schrillen. Unter der Landkreis-Nummer kann man auch im Vorfeld abklären, ob die Terminschreiben wirklich echt sind.
Online-Fragen
So läuft die Befragung ab: Nachdem einige wenige persönliche Merkmale abgefragt worden sind, erhalten die Bürger Zugangsdaten für den Online-Fragebogen. Auf Wunsch kann aber auch ein Papierfragebogen übergeben oder zusammen mit dem Interviewer ausgefüllt werden. „Wohnbereiche dürfen Zensusbeauftragte nur auf Einladung der Befragten betreten“, so Henrike Schiller von der Erhebungsstelle. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet: „Persönliche Daten werden weder an staatliche Stellen außerhalb der Statistik noch an private Stellen weitergegeben“, versichert der Landkreis.
Stichtag 15. Mai
Die „kleine Volkszählung“ dauert mehrere Wochen. Die ersten Termine für die kommende Woche sind bereits verschickt. Weitere folgen dann. Beantwortet werden muss die Situation zum Stichtag 15. Mai. Wer beispielsweise am 25. Mai befragt wird und dann frisch verheiratet ist, müsste ledig angeben, wenn die Hochzeit nach dem 15. Mai stattgefunden hat. Gleiches gilt auch für andere Fragen zur beruflichen Situation, der Ausbildung, Wohnsituation oder Kindern.
Zum Hintergrund: Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Ursprünglich sollte der Zensus schon 2021 stattfinden; aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr verschoben.
