Wehnen/Oldenburg - Ein 23-Jähriger, der an einer schweren psychischen Erkrankung leidet, soll sich gegen den Willen einer Frau auf dem Gelände der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen neben sie auf eine Parkbank gesetzt, masturbiert und die Frau im Weggehen schließlich angegriffen und gewürgt haben: So lautete der Vorwurf in einem Sicherungsverfahrens vor dem Landgericht Oldenburg bei der Verlesung der Anklage. Doch im Laufe des Verfahrens haben sich die Vorwürfe der versuchten sexuellen Nötigung und der gefährlichen Körperverletzung nicht bestätigt. Auch die Aussage des Opfers hat dazu beigetragen.
Nicht öffentlich
Aktuell ist für den jungen Mann bereits in anderer Sache die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Beschuldigte lebt derzeit deshalb in der Karl-Jaspers-Klinik und sollte dort während einer ihm gewährten Vollzugslockerung übergriffig geworden sein. Im Rahmen des Sicherungsverfahrens kam vor diesem Hintergrund die erneute Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Dem folgte das Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Sievers nicht. In der nicht öffentlich geführten Verhandlung bestätigten sich die Vorwürfe nicht. Ursprünglich war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Mann die Patientin, die auf einer Parkbank saß, gefragt habe, ob er sie küssen dürfe. Als sie ablehnte, soll er sich neben sie gesetzt und masturbiert haben. Die Frau soll sich daraufhin entfernt haben, er ihr aber gefolgt sein und sie von hinten in den Würgegriff genommen haben, sodass diese kurzzeitig keine Luft mehr bekam. Nach Zeugenaussagen, darunter die der betroffenen Frau, zeichnet sich nun eine Handlung ab, die die vorgeworfenen Straftatbestände nicht erfüllt. Demnach wollte der 23-Jährige die Frau küssen und manipulierte an sich in seiner Hose. Er soll sie nicht angegriffen und gewürgt haben, sondern wollte sie umdrehen. Sie sei sehr erschrocken gewesen, weshalb ihr die Luft weggeblieben sei.
Urteil rechtskräftig
Nach den Ausführungen der Zeugen und einer psychiatrischen Sachverständigen verfolgte auch die Staatsanwaltschaft nicht mehr die Anordnung der Unterbringung des gebürtigen Hildesheimers in einem psychiatrischen Krankenhaus. Alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, sodass das Urteil rechtskräftig ist. Für den jungen Mann bedeutet dies aber nicht, dass er nun frei kommt: Für ihn gilt weiter die bereits anderweitig gerichtlich angeordnete unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
