Ammerland - Ab 2025 soll sie erhoben werden: die neue Grundsteuer. Deshalb müssen auch alle Ammerländerinnen und Ammerländer, die Grund und Boden besitzen, dem Finanzamt Daten liefern. Die wichtigsten Fragen rund um dieses Thema beantworten Uwe Langer, Vorsteher des Finanzamts Westerstede, und Sachbearbeiter Tobias Klein.
Wer ist überhaupt von der Grundsteuerreform betroffen? ?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks muss einen Grundsteuerwertbescheid abgeben. Bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern ist der einzelne Eigentümer zuständig. Verschickt hat das Finanzamt Westerstede 65 000 Schreiben für 65 000 Immobilien. Eigentümer, die mehrere Immobilien besitzen, erhalten vom zuständigen Finanzamt mehrere Schreiben und müssen zu jedem Grundstück und zu jeder Wohnung Daten liefern. Ammerländer, die z.B. eine Immobilie in Oldenburg besitzen, werden vom dortigen Finanzamt angeschrieben. Mieter von Immobilien erhalten keine Post.
Warum kann das Finanzamt die alten Daten nicht einfach übernehmen ?
In Niedersachsen wird für die neue Berechnung der Grundsteuer das Flächen-Lage-Modell angewendet. Dafür wird der letzte Einheitswertbescheid, der in der Regel alte und möglicherweise nicht mehr aktuelle Daten enthält, nicht benötigt. Gefordert sind in der Grundsteuererklärung aktuelle Daten. Alle Eigentümer, die am 1. Januar 2022 über Grund und Besitz verfügten, müssen Angaben machen.
Welche Angaben sind überhaupt notwendig ?
Die Eigentümer müssen das Aktenzeichen der jeweiligen Immobilie angeben (das im Grundsteuerbescheid oder im jüngsten Informationsschreiben des Finanzamtes zu finden ist). Wichtig sind auch Informationen aus dem Grundbuch (Flurstück, Grundstückblatt und Gemarkungsstück), die z.B. im Kaufvertrag stehen. Ferner wird nach den Besitzverhältnissen der Immobilie (ein oder mehrere Eigentümer) gefragt, nach der Wohnadresse und der Grundstücksart. Auskunft geben müssen Eigentümer auch über die Gebäudeflächen (Wohn- und Nutzflächen). Angaben zu Quadratmeterzahlen eines Gebäudes oder einzelner Räume kann man in den eigenen Bauplänen finden oder man muss selbst nachmessen oder nachmessen lassen.
Wo bekomme ich Unterstützung, wenn ich Fragen habe ?
Ein gutes Hilfsmittel bei der Grundsteuererklärung ist der kostenlose Grundstücks-Viewer. Ihn findet man im Internet (www.grundsteuer-viewer.niedersachsen.de). Hier wird auch über den Lage-Faktor mit den dazugehörenden Bodenrichtwerten informiert. Wenn man Fragen zur Grundsteuerreform und deren Umsetzung hat, kann man mehr im Internet unter grundsteuer.niedersachsen.de erfahren. Weiter hilft auch das Finanzamt Westerstede, das eine Hotline (Tel. 04488/515-369) nur zum Thema Grundsteuer eingerichtet hat. Fünf Mitarbeiter beantworten dazu Fragen von Bürgern. Die Telefone der Hotline sind angesichts zahlreicher Anfragen jedoch oft besetzt, Geduld ist nötig.
Müssen die Angaben zur neuen Grundsteuer zwingend über das Internet erfolgen ?
Die Angaben müssen über das Internet dem Finanzamt übermittelt werden. Das kann über die Steuerplattform ELSTER geschehen oder über private Software–Anbieter, die die Daten auch ohne die Registrierung bei ELSTER übermitteln können. Helfen können bei der elektronischen Erklärung auch Steuerberater oder Hausverwaltungen. Außerdem kann man auch einen bereits bestehenden Zugang zu ELSTER von einem Angehörigen nutzen. Wenn eine elektronische Abgabe nicht möglich ist, kann man im Ausnahmefall im Internet unter https://lstn.niedersachsen.de/steuer/steuervordrucke Formulare aufrufen, diese am Bildschirm ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Für diejenigen, die kein Internet haben, gibt es im Finanzamt Westerstede eine geringe Zahl an Vordrucken für die Grundsteuererklärung. Zugeschickt werden können die Vordrucke nicht.
Was passiert, wenn Eigentümer nichts machen ?
Immobilienbesitzer sind zur Abgabe der Daten bis zum 31. Oktober 2022 verpflichtet. Wer nicht rechtzeitig die Angaben macht, muss mit Verspätungszuschlägen oder Zwangsgeldern rechnen. Grobe oder falsche Angaben sollte man unterlassen, das Ganze ist eine Steuererklärung, für deren Angaben man haftet. Auf den Quadratzentimeter genau müssen die Angaben für Wohn- und Nutzflächen nicht erfolgen, aber ehrlich und plausibel müssen sie sein.
Muss man künftig mehr Grundsteuern bezahlen ?
Einige Bürger werden mehr zahlen müssen, andere weniger. Die Lage des Grundstücks (den Lagewert tragen die Finanzämter ein) spielte bislang keine Rolle, sondern nur Größe des Grundstücks und Gebäudefläche. Jemand, der Eigentümer von Grundstücken in beliebten und teuren Gebieten ist, wird künftig mehr bezahlen als Eigentümer in weniger attraktiven Orts- bzw. Stadtteilen.
Wie hoch die Grundsteuer ist, hängt auch von den Hebesätzen der jeweiligen Gemeinde ab.
