Apen Neues aus dem Rathaus: Die UWG-Fraktion hat einen Antrag auf Erhöhung der finanziellen Förderung von Sportvereinen an die Gemeinde Apen gestellt. Insbesondere die allgemeine Sportgerätebeihilfe sollte überarbeitet werden, da sie nicht mehr aktuell sei.
„Andere Gemeinden haben in den letzten Jahren bei der Sportförderung viel getan. Deshalb muss die Gemeinde Apen nun nacharbeiten“, erzählt Klaus Harms (UWG).
Die Allgemeine Gerätebeihilfe für Vereinsmitglieder unter 18 Jahren beträgt in der Gemeinde Apen 2,50 Euro – im Vergleich zu Bad Zwischenahn (4,50 Euro), Rastede (4 Euro) und Wiefelstede (4 Euro zuzüglich 3 Euro für Beförderung) zu wenig. Die aktuelle Sportförderungsrichtlinie der Gemeinde Apen stammt aus dem Jahr 2001.
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Die aktuellen Förderbeträge sind allerdings nicht festgehalten. „Wir sollten überlegen, ob die Richtlinien noch aktuell sind“, erzählt das UWG-Ratsmitglied. 2012 gab es bereits eine erste Anpassung der Vereinsbeiträge. „Speziell der Personenkreis unter 18 Jahren sollte allen örtlich tätigen Sport- und Politikverantwortlichen besonders am Herzen liegen“, heißt es in dem Antrag der UWG.
Die Zeitspanne von 18 Jahren, in der die Richtlinie nicht überarbeitet wurde, entspreche nicht dem Stellenwert der Gemeinschaftsaufgabe Sport.