Westerstede Wie viel werden Eltern künftig für die Betreuung ihrer Krippenkinder zahlen müssen? Eine Frage, mit der sich in der Stadt Westerstede seit etlichen Monaten ein Arbeitskreis beschäftigt. Das Ergebnis wird im Ausschuss für Familien, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am Montag, 17. Februar, öffentlich vorgestellt.
Edewecht als Vorbild
Orientiert werden soll sich an dem Berechnungsmodell der Gemeinde Edewecht. Dieses legt bei der Kalkulation das Nettoeinkommen aus dem vergangenen Kalenderjahr der Eltern zugrunde – nicht das Bruttoeinkommen. Das Kindergeld wird nicht berücksichtigt.
Der nun ausgearbeitete Vorschlag sieht sieben Einkommensstufen (Nettoeinkommen) vor, bei der niedrigsten muss ein Betrag von 1,40 Euro pro Betreuungsstunde gezahlt werden. Der Betrag erhöht sich dann pro Stufe um jeweils 50 Cent.
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Bedeutet: Bei Einkommensstufe sieben wird bei einem Jahresnettogehalt ab 50 001 Euro der volle Stundenbetrag von 4,86 Euro erhoben. „Die höheren Einkommen werden dabei mehr belastet als bisher, während die geringeren Einkommen im Vergleich zur bisherigen Satzung nur eine moderate Erhöhung hinnehmen müssen“, so die Verwaltung in der Beschlussvorlage.
Alternativ wurde auch eine Berechnung für die 6,5. bis neunte Betreuungsstunde vorgelegt, die ab Einkommensstufe vier nicht mehr linear ansteigt, sondern um einen errechneten festen Stundenbetrag erhöht wird. Der Stundenbetrag soll auch für die Betreuung der Kindergartenkinder über die achte Stunde hinaus erhoben werden. Hier ist jedoch wie bisher keine soziale Staffelung vorgesehen.
Ferner soll es auch eine Einkommensstufe null geben, so für Bezieher von Wohngeld, Kindergeldzuschlag usw.. Die Einstufung erfolgt dann zum Mindestbeitragssatz, wobei dieser in aller Regel über die wirtschaftliche Jugendhilfe gefördert wird. Wichtig: Die Gebühren für die Krippe werden, so die Verwaltung, nicht günstiger als die Tagespflege ausfallen. So soll eine Konkurrenzsituation vermieden werden.
Und das war’s dann? Nicht ganz, denn der Arbeitskreis gab auch eine Alternativberechnung in Auftrag, bei der die stundenweise Erhöhung 60 Cent ausmacht. Dies würde unterm Strich statt der erwarteten Mehreinnahmen von 100 000 Euro 115 000 Euro ausmachen.
Geschwisterermäßigung
Die Geschwisterermäßigung soll bleiben, ebenso höhere Gebühren für die Kita Jahnallee aufgrund des flexibleren Betreuungsangebots und der ganzjährigen Öffnung. Unklar ist noch, ob die Politik auch in einem weiteren Punkt eventuell dem Edewechter Beispiel folgen möchte. So sieht die Satzung der Gemeinde Edewecht vor, die Gebühren den Tariferhöhungen anzupassen, um einen Teil der Kostenlast von den Eltern mittragen zu lassen. Die Sitzung des Ausschusses für Familie, Jugend, Senioren, Soziales und Ehrenamt am Montag, 17. Februar, tagt öffentlich um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses, Am Markt 2. Sowohl zu Beginn als auch zum Ende der Sitzung ist eine Einwohnerfragestunde vorgesehen.
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