Edewecht - Klar, mit wenigen Ausnahmen gilt der Nordwesten nicht gerade als Karnevalshochburg. Sich verkleidet und gefeiert wird, gerade bei Kindern, aber auch hierzulande, vor allem in Kindergärten und Schulen. Doch an der Grundschule Edewecht hat man sich für einen anderen Weg entschieden.
Verwunderung bei Eltern
„In der Schule wird am Rosenmontag zwar kein regulärer Unterricht durchgeführt, aber verkleiden sollen sich die Kinder nicht“, wundert sich Laura Noffke. Ihr Sohn besucht die Grundschule Edewecht, ihre Tochter geht in den benachbarten Kindergarten Lüttje Hus. Hier wiederum dürfen die Kinder sich verkleiden.
„Während meine Tochter sich sehr auf das Verkleiden freut, wird mein Sohn Montag traurig daneben stehen“, befürchtet sie. An allen anderen Grundschulen in der Gemeinde Edewecht dürften die Kinder sich verkleiden. Als Begründung seien nur die Corona-Bedingungen genannt worden. „Aber ich verstehe nicht, was das mit Verkleidungen zu tun haben soll“, sagt die Mutter.
Kein normaler Unterricht
Christian Pagels, Leiter der Grundschule, bestätigt die grundsätzliche Darstellung, geht auf Nachfrage bei der Begründung aber noch etwas mehr ins Detail. „Es gibt Corona-bedingt natürlich keine große Feier für alle Schülerinnen und Schüler, sondern nur innerhalb der Klassen. Und auch hier wird es bei den nötigen Abständen bei Spielen und ähnlichem bleiben. Es wird aber kein normaler Unterricht sein“, erklärt er. Ein Risiko wolle man in dieser Zeit nicht eingehen.
Einhellige Entscheidung
Über das Thema Verkleidung wurde im Kollegium diskutiert. „Natürlich wäre das grundsätzlich möglich, auch unter Corona-Bedingungen. Wir haben uns in der Lehrerschaft aber einhellig gegen Verkleidungen entschieden“, sagt Pagels. Der Grund: Erfahrungen vergangener Jahre zeigten, dass Kinder in nicht unbedingt wintertauglichen Kostümen zur Schule kämen. „So können wir die Kinder in den Pausen nicht nach draußen schicken. Sie müssten den ganzen Tag im Gebäude bleiben“, so der Rektor. Er könne die Verwunderung verstehen, auch die Enttäuschung bei Kindern und Eltern.
Eine solche Entscheidung trifft übrigens jede Einrichtung, ob Schule oder Kindergarten, selber. Daher kann es zu unterschiedlichen Regelungen kommen – auch wenn sich wie in diesem Fall Schule und Kindergarten in einem Gebäude befinden.
