Wehnen/Oldenburg - Er soll sich gegen ihren Willen auf dem Gelände der Karl-Jaspers-Klinik in Wehnen neben eine Patientin auf eine Parkbank gesetzt, masturbiert und die Frau schließlich angegriffen und gewürgt haben. Seit Montag muss sich ein 23-jähriger gebürtiger Hildesheimer nun wegen versuchter sexueller Nötigung vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Weil der Beschuldigte schwer psychisch krank ist und im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt haben soll, kommt für ihn die erneute Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Vollzugslockerung gewährt
Über die Details des Übergriffs und die gutachterliche Beurteilung des Zustands des Beschuldigten wird im Hauptverfahren hinter verschlossenen Türen gesprochen. Die Öffentlichkeit wurde nach der Verlesung der Anklage vom Verfahren ausgeschlossen – zu privat und intim sind die Einzelheiten, die zur Sprache kommen. Aktuell ist für den 23-jährigen Beschuldigten aber bereits in anderer Sache die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, darauf könnte das Oldenburger Gericht unter Vorsitz von Richter Michael Sievers nun erneut urteilen. Der Beschuldigte lebt derzeit in der Karl-Jaspers-Klinik und soll die ihm nun vorgeworfene Tat dort während einer ihm gewährten Vollzugslockerung begangen haben.
Angeekelt geflüchtet
Was ihm vorgeworfen wird: Im Juni vergangenen Jahres soll sich der kräftig gebaute junge Mann der Patientin, die im Rahmen eines Tagesaufenthalts auf dem Gelände war und auf besagter Parkbank saß, genähert und sie gefragt haben, ob er sie küssen dürfe. Sie soll abgelehnt, er sich aber dennoch neben sie gesetzt und masturbiert haben. Als die Frau sich daraufhin „angeekelt“ entfernte, soll der Beschuldigte ihr gefolgt sein und sie von hinten in den Würgegriff genommen haben, sodass sie zumindest kurzzeitig keine Luft mehr bekam. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 23-Jährige weitere sexuelle Handlungen an ihr vornehmen wollte. Die Patientin wehrte sich jedoch und konnte sich rechtzeitig befreien und fliehen, ohne dass es zu weiteren sexuellen Handlungen kam.
Sachverständige sagt aus
Aufgrund seiner schwerwiegenden psychischen Erkrankung soll der 23-Jährige zum Tatzeitpunkt nicht schuldfähig gewesen sein. Da von dem Mann aber eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen könnte und mit weiteren Straftaten zu rechnen sein könnte, kommt die erneute Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Wesentlich dürfte bei dieser Einschätzung die Aussage einer psychiatrischen Sachverständigen sein.
