Es ist zu begrüßen, dass sich Bürger für die „Erhaltung“ des denkmalgeschützten Erdgewächshauses in der ehemaligen Schlossgärtnerei in Rastede einsetzen – so viel davon noch vorhanden ist. Allerdings ist auch das entsprechende Umfeld durch die dichte und hohe Bebauung mit so genannten Stadtvillen verloren gegangen. In den letzten Jahren setzten sich besorgte Rasteder schon mehrmals dafür ein, dass das Gewächshaus eventuell an anderem Ort wieder aufgebaut wird, zum Beispiel im Museumsdorf Cloppenburg – leider ohne Erfolg.
In dem NWZ-Artikel wird als Begründung für den Erhalt der Gewächshaus-Reste angeführt, dass in der Schlossgärtnerei die „Urzelle der Rhododendronzucht“ im Ammerland zu finden sei; dem muss widersprochen werden. Die Schlossgärtnerei wurde erst nach 1868 angelegt, Rhododendren in Rastede wurden jedoch schon viel früher, nachweislich spätestens in den 1820er Jahren angepflanzt.
Die „Keimzelle“ für den Anbau von Rhododendren und Azaleen liegt im heutigen Neusüdende, wo der Herzogliche Hofgärtner Christian Ludwig Bosse 1804 einen „Placken“ Land auf dem „Südenderfeld“ erworben hatte und dort bald diese jetzt als typisch ammerländisch geltenden Gewächse kultivierte, indem er sie aus Samen vermehrte. Übrigens „züchtete“ er sie nicht, von Zucht sprechen wir, wenn neue Arten zum Beispiel durch Kreuzung entstehen.
Als ein Ort „der Erinnerung an die Rhododendronzucht“ eignet sich das Relikt des Erdgewächshauses also nicht.
Die Androhung von hunderttausend Euro Strafe für jemanden, der es dem Altglasentsorger leicht machen wollte und brav alles zum sauberen Abtransport verpackt hat? Sind jetzt alle verrückt geworden? Woher sollte denn der, der das abstellte, wissen, dass der Entsorger (...) ganz offensichtlich völlig ungenügend ausgerüstet ist?
Meine Güte, da nimmt man einen Gabelstapler oder leiht sich einen beim nächsten Landhandel oder Baumarkt und gut ist.
Das zuständige Ordnungsamt sollte dringend überprüfen, ob dieser Entsorgungsbetrieb für seine Aufgaben überhaupt geeignet ist.
