Rastede - Die Gemeinde Rastede sieht keine Möglichkeit zur Ansiedlung eines Aktiv &Irma-Marktes auf dem Vorwerk-Gelände. Das macht sie in ihrer Vorlage zum Einzelhandels- und Zentrenkonzept deutlich, das am Montag, 9. Oktober, im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen beraten wird. Begründet wird dies mit rechtlichen Hindernissen.
Das Projekt
Die Oldenburger Supermarktkette Aktiv & Irma hatte das Gelände am südlichen Ortsausgang 2021 gekauft, um dort eigentlich ein kleines Quartier mit verkleinertem Gartencenter, Verbrauchermarkt, Wohnraum, Kita und Gastronomie zu errichten. Die Mehrheit der Politik steht hinter dieser Idee.
Doch der von der Gemeinde beauftragte Gutachter spricht sich dem erstellten Konzeptentwurf gegen diesen Plan aus. Befürwortet wird dagegen der Bau eines Edeka-Marktes an der Kleibroker Straße.
Die Gemeinde
Die Gemeinde verweist in ihrer Vorlage auf das Landes-Raumordnungsprogramm (LROP). „Das gemeindliche Einzelhandels- und Zentrenkonzept kann sich nur innerhalb der landesrechtlichen Vorgaben aus dem LROP bewegen“, heißt es. Untergeordneten Planungsebenen und damit auch die Bauleitplanung der Gemeinde Rastede hätten sich dem anzupassen.
Das LROP erlaube die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel demnach nur, wenn Steuerungsmechanismen erfüllt seien.
Schon bei Verstoß gegen eines der Ver- oder Gebote sei eine Ansiedlung raumordnungsrechtlich nicht zulässig. Das Projekt Aktiv-Irma verstoße laut rechtlicher Prüfung demnach gegen das Integrationsgebot. Dabei geht es darum, die Funktionsfähigkeit der Innenstädte bzw. der Ortsmitten und Stadtteilzentren zu wahren und zu stärken. Neue Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Kernsortimenten sind nur innerhalb der städtebaulich integrierten Lagen zulässig. Beim geplanten Projekt auf dem Vorwerk-Gelände am Ortsrand ist das laut Gemeinde nicht der Fall.
Der Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Bauen tagt öffentlich an diesem Montag, 9. Oktober, ab 17 Uhr in der Neuen Aula der KGS Rastede an der Bahnhofstraße 5a.
Weiteres Thema ist der Entwurf für den Bebauungsplan 116A. Dabei geht es um Gewerbeflächen in Leuchtenburg nördlich der Raiffeisenstraße. Zudem geht es um die Bauweise im Baugebiet südöstlichen der Schützenhofstraße inklusive Am Wiesenrand, Farnweg, Bogenstraße, Grasweg und Schilfweg.
Weiterhin erwartet die Verwaltung Verstöße gegen das Kongruenzgebot. Dies schützt die zentralen Orte vor einem Abzug übermäßig hoher Kaufkraftanteile durch neue Einzelhandelsgroßprojekte in anderen zentralen Orten. Es soll verhindert werden, dass die voraussichtlichen Umsätze eines geplanten Einzelhandelsgroßprojektes im deutlichen Missverhältnis stehen zu der am Ansiedlungsstandort vorhandenen Kaufkraft.
Für die Gemeinde ist die Sache klar: Es komme bei der Aktiv & Irma-Frage „auf den Inhalt des gemeindlichen Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes gar nicht mehr an, da sich dieses nicht über das Landesrecht hinwegsetzen kann. Daher wird weiterhin keine Möglichkeit gesehen, die Ansiedlung von Aktiv-Irma im Bereich Vorwerk zuzulassen.“ Das zuständige Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz habe diese Einschätzung bestätigt.
Der HGV
Sehr kritisch über den Vorgang und über das Büro Lademann, das den Entwurf erstellt hat, hat sich indes der Handels- und Gewerbeverein Rastede (HGV) in seiner offiziellen Stellungnahme gegenüber der Gemeinde geäußert. „Wir haben kein Einzelhandelsverhinderungskonzept erwartet, sondern ein Einzelhandelsentwicklungskonzept. Der Lademann Entwurf zeigt keine Perspektive für andere Möglichkeiten der Einzelhandelsentwicklung bzw. städtebaulichen Entwicklung auf.“ Die Absage für das Projekt auf dem Vorwerk-Gelände sei falsch und nicht zielführend.
Die Gefahr einer Überversorgung sieht der Verein nicht. „Letztendlich entscheidet der Kunde über seinen Einkauf und zwar dort, wo er das für ihn bessere Angebot, freundlichere Bedienung oder schönere Einkaufsatmosphäre findet.“ Das Aktiv&Irma-Projekt könne ein prägendes Element für Rastede werden und den Einzelhandel insgesamt stärken.
