Wiefelstede/Oldenburg - Wegen Bedrohung in mehreren Fällen muss sich seit Mittwoch ein 42 Jahre alter Mann aus Oldenburg in einem Sicherungsverfahren vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in Wiefelstede in der Zeit vom 19. Februar bis zum 28. Februar dieses Jahres Familienangehörige bedroht zu haben.
Ein Sicherungsverfahren, in dem es keine „Angeklagten“, sondern nur „Beschuldigte“ gibt, zielt in der Regel auf die zeitlich unbegrenzte Unterbringung einer beschuldigten Person in der geschlossenen Psychiatrie ab. Das muss auch im jetzigen Verfahren gegen den 42-Jährigen geprüft werden. Der Beschuldigte soll psychisch erkrankt sein. Ohne Behandlung soll von ihm eine große Gefahr für die Allgemeinheit ausgehen.
Staatsanwalt nimmt Schuldunfähigkeit an
Bezüglich der Taten, die der Mann begangen haben soll, geht die Staatsanwaltschaft von einer Schuldunfähigkeit des Beschuldigten aus. Die Auswirkungen der psychischen Erkrankung bekamen in erster Linie die Mutter und der Bruder des Mannes zu spüren. Seinen Bruder hatte der Beschuldigte den Ermittlungen zufolge mit einem Messer bedroht und angekündigt, diesen „abstechen“ zu wollen. Auch die Mutter erhielt von ihrem Sohn Drohnachrichten, in denen vom Erschießen und Sterben die Rede ist.
Der mutmaßliche Täter ist schon seit geraumer Zeit psychisch auffällig. Häufig schon hat er sich in der Psychiatrie aufgehalten – mal freiwillig, mal zwangsweise. Dafür machte er dann seine Mutter verantwortlich. „Woher kommt der Hass auf ihre Mutter“, wollte gestern die Vorsitzende Richterin Judith Blohm von dem Beschuldigten wissen. Die Mutter würde häufig die Polizei anrufen, und dann käme er wieder in die Psychiatrie, antwortete der Mann.
Für alles entschuldigt
Die Mutter konnte aber gar nicht anders. Sie wollte die Allgemeinheit, ihre Familie und ihren Sohn schützen. Gestern hat sich dann auch der Mann für alles entschuldigt. Er hätte keinem etwas getan. Ob der Beschuldigte das allerdings steuern kann, dazu soll im Verfahren ein Psychiater gehört werden. Die Kammer hat das Sicherungsverfahren auf drei Verhandlungstage terminiert.
