Wiefelstede - Als „völlig unberechtigt“ weist der Naturschutzbund Deutschland die Kritik der beiden Wiefelsteder Landwirtinnen Elke und Mareike Wiemken am Bürgerbegehren des Naturschutzbundes (Nabu) zurück.
Kompromiss vereinbart
Die beiden Frauen hatten geschildert, welche Einschränkungen sie in Kauf nehmen müssten, wenn das Begehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ des Nabu die nötige Mehrheit fände (NWZ berichtete). Das wurde unter Federführung des Nabu angestoßen. Das stieß auf herbe Kritik der Landwirte, weil sie in einem Kompromisspapier (Niedersächsischer Weg) mit Landesregierung und Naturschutzverbänden erhebliche Zugeständnisse in Sachen Naturschutz und Artenvielfalt gemacht hätten.
„Ich weiß nicht, woher die beiden Landwirtinnen die Information haben, wir würden an allen Äckern einen fünf Meter breiten Randstreifen fordern und die Pflege der Entwässerungsgräben verbieten wollen“, schreibt Hans-Joachim Janßen, einer der Initiatoren des Volksbegehrens. Das sei jedenfalls völlig aus der Luft gegriffen. Das Volksbegehrensgesetz könne man auf jedem Unterschriftenbogen nachlesen und dort stehe das nicht, versichert Hans-Joachim Janßen.
Auch beim Thema Pflege der Entwässerungsgräben liege der Sorge vor Vernässung offenbar ein Irrtum zugrunde. Der Nabu wolle zwar den Passus streichen, mit dem die Unterhaltung der Gewässer im Niedersächsischen Wassergesetz geregelt ist. Das bewirke aber nur, dass dann automatisch die Regelung des Bundesgesetzes zur Gewässerunterhaltung greift, durch die ökologische Belange stärker berücksichtigt werden müssen. „Die Gewässer können und müssen selbstverständlich für eine ordnungsgemäße Landwirtschaft weiter unterhalten werden“, so Janßen.
Vorwurf stimmt nicht
Auch der Vorwurf, dass lediglich Gelder aus der landwirtschaftlichen Grundförderung zum Ausgleich von Erschwernissen hergenommen werde, stimme nicht. „Die Grundförderung ist landesweit durch EU-Vorgabe festgelegt.“ Die Ausgleichszahlungen für Erschwernisse kämen entweder aus dem Bereich der Agrarumweltförderung für freiwillige Maßnahmen oder aber aus neuen Finanzquellen wie einer höheren Wasserentnahmegebühr.
