Edewecht Die Hauptstraße und die Oldenburger Straße haben in architektonischer Hinsicht so einiges zu bieten: Unter den 209 Gebäuden, die das Planungsbüro NWP aus Oldenburg 2018 im Rahmen einer Ortsbildanalyse untersucht hat, befinden sich immerhin: vier Baudenkmäler, 131 ortsbildprägende Gebäude und zwölf ortsbildprägende Gebäude mit besonderer Bedeutung.
Doch es gibt auch eine Kehrseite – 45 Gebäude entsprechen dem Ortsbild so gerade eben noch – und 16 tun dies eben überhaupt nicht. Um die noch erkennbaren, geschichtsträchtigen Siedlungsformen zu konservieren, hat sich der Bauausschuss nun einstimmig dafür ausgesprochen, von NWP eine Ortsgestaltungssatzung erarbeiten zu lassen – zunächst allerdings nur für die Ortsdurchfahrten. Im nächsten Verwaltungsausschuss am 30. April soll dies beschlossen werden.
Insbesondere die derzeit voll im Trend liegenden, modernen Gebäude mit Putzfassade und Flachdach, sind den Ausschuss-Mitgliedern ein Dorn im Auge. Als „gesichtslose Dinger“ bezeichnete sie etwa Michael Krause von Die Linke. Christian Eiskamp (CDU) sieht zudem das kontinuierliche modernisierungsbedingte Verschwinden von historischen Fassadenbestandteilen wie Stuck besonders kritisch: „Wir sollten Altes für kommende Generationen erhalten“, mahnte er.
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Einteilung in Zonen
Doch was ist eigentlich ortsbildprägend für Edewecht? Dipl.-Ing. Diedrich Janssen von NWP stellte dies in seinem Zwischenbericht dem Bauausschuss vor: „Es sind ein- bis zweigeschossige Klinkerbauten mit Dachformen wie Sattel-, Walm- und Krüppelwalmdach und eher symmetrischer Fassadengestaltung.“ Hinzu kommen ein- bis zweigeschossige Putzbauten mit denselben Merkmalen.
Bis zum kommenden Bauausschuss am 4. Juni soll Diedrich Janssens Entwurf fertig sein – vorausgesetzt, der Verwaltungsausschuss stimmt zu. Dieser soll dann als weitere Diskussionsgrundlage dienen. „Man kann dann schauen, was man daraus haben möchte und was nicht“, so Rolf Torkel, Allgemeiner Vertreter der Bürgermeisterin. Auf die Frage, wie lange es denn dauere, bis eine solche Satzung zur Geltung kommen könne, antwortete Janssen: „Binnen eines Jahres.“
Es gibt lediglich ein Problem bei der Festlegung einer neuen Satzung, denn es ist nicht möglich, gestalterische Luftschlösser zu bauen. Vielmehr ist die bauliche Vielfalt schon jetzt beträchtlich, und nur die vorhandene Architektur kann einer neuen Satzung zugrunde liegen. „Nur das, was ich vorfinde, kann auch in die Satzung einfließen“, erklärte Rolf Torkel, „und das hat eben seine Grenzen“. Eine mögliche Gestaltungssatzung wird sich entsprechend auf die zulässigen Dachformen und -neigungen, Fassadenbreiten und Gebäudegliederungen konzentrieren, damit im Falle von Grundstückszusammenlegungen keine Gebäudemonster entstehen und dadurch der gewachsene städtebauliche und räumliche Charakter verloren geht.
Und dennoch besteht die Möglichkeit, auch anderweitig Einfluss auf mögliche Gestaltungsmerkmale wie die Farbgebung oder tradierte Materialien zu nehmen. „Manchmal kann man ja auch mit Entwicklern sprechen und ihnen an die Hand geben, was man gerne haben möchte und was eher nicht“, nennt Diedrich Janssen ein Beispiel.
Klar ist aber auch: „Es wird nicht überall die gleiche Satzung gelten“, sagt Reiner Knorr vom Fachbereich Gemeindeentwicklung, „es müssen Zonen gebildet werden“. In manchen dieser gestalterischen Zonen sei ein Mehr, in anderen eben ein Weniger an Reglementierungen angesagt. Wichtig dabei sei aber vor allem, dass man auch rechtlich auf der sicheren Seite sei. Ein „das gefällt aber der Gemeinde gut“ reicht da nicht aus.