Dornum - Um die Neuregelung von Ferienwohnen und Dauerwohnen in Allgemeinen Wohnbaugebieten ging es jetzt erneut im Gemeinderat Dornum. Um das nur ausnahmsweise nach Antrag zulässige Ferienwohnen in Wohnbaugebieten nach Rechtsprechung aus den Jahren 2016 und 2017 müssen Bebauungs- und Flächennutzungspläne geändert und als Sonderbauflächen ausgewiesen werden. In Neßmersiel sollen sich Gebäudeeigentümer an den Kosten für die Planänderungen beteiligen.
Im Bereich Westeraccumer-/Dornumersiel soll die bisher festgesetzte zulässige Nutzung des Bebauungsplans (B-Plan) 204 als Sonstiges Sondergebiet im Sinne der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Ziel der Gemeinde ist es, eine Mischung aus Ferienwohnen und Dauerwohnen zuzulassen. Diese B-Planänderung erfordert auch eine übergeordnete Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Dornum. Darin ist der Geltungsbereich bisher als Wohnbaufläche ausgewiesen.
Änderung des Plans vorbereitet
Ein Planungsbüro hat die Änderung des B-Plans 204 vorbereitet und auch die gestalterischen Vorgaben eingearbeitet. Der Rat Dornum beschloss, die Änderung des B-Plans im Regelverfahren umzusetzen sowie die Aufstellung der erforderlichen Flächennutzungsplanänderung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Weiter beschloss der Gemeinderat einstimmig die Auslegung des B-Plans 232 im Ortsteil Westeraccumer-/Dornumersiel. Der Geltungsbereich soll ebenfalls als Sonstige Sonderbaufläche ausgewiesen werden. In dem Bebauungsplan soll festgelegt werden, dass auf jedem Grundstück neben dem Dauerwohnen nur eine bestimmte Anzahl Ferienwohnungen vermietet werden kann.
Ebenfalls einstimmig erließ der Rat eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich der zweiten Änderung des B-Plans 204. Damit soll die Planung der Gemeinde Dornum abgesichert werden. Während der Sperre können keine Bauanträge gestellt werden.
Neßmersieler wurden angehört
Abschließend ging es um Anträge auf Änderung des B-Plans 320. Wie bekannt, droht Gebäudeeigentümern in Neßmersiel (Amselstraße, Im Winkel, Taubenweg) ein Verbot der ausgeübten, aber nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Ferienwohnnutzung durch die Bauaufsichtsbehörde. Inzwischen habe die Behörde die Gebäudeeigentümer angehört. Nach aktuellem Stand der Rechtsprechung sind Ferienwohnnutzungen im Geltungsbereich des B-Plans 320 nicht zulässig und auch nicht genehmigungsfähig. Um das Ferienwohnen dennoch legalisieren zu können, müsste auch hier zunächst der B-Plan angepasst werden.
Der Verwaltung liegen inzwischen von Eigentümern von 29 Wohnungen Anträge auf Änderung des Bebauungsplans vor. Dies wäre dann Grundlage für von den Gebäudeeigentümern bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Aurich einzureichende Nutzungsänderungsanträge.
Die Änderung des B-Plans entspricht dem sektoralen Entwicklungskonzept der Gemeinde Dornum. Soll die Änderung umgesetzt werden, wäre ein Aufstellungsbeschluss zu fassen. Die Verwaltung wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in vergleichbaren Fällen mit den Antragstellern städtebauliche Verträge über eine anteilige Kostenbeteiligung geschlossen wurden. Bauamtsleiter Udo Janssen ergänzte: „Über die Baunutzung wird der Landkreis am Ende nach dem Windhund-Prinzip entscheiden.“ Gemeint ist mit der Baunutzung die Möglichkeit zur Ferienvermietung.
