Navigation überspringen
nordwest-zeitung
Abo-Angebote ePaper Newsletter App Prospekte Jobs Immo Trauer Shop

Prozess um Wiesmoorer Drogenplantage Staatsanwaltschaft fordert viereinhalb Jahre Haft für Rademacher-Jelten

Martina Ricken
Der Prozess um die Wiesmoorer Drogenplantage, soll am 1. Juni zu Ende gehen.

Der Prozess um die Wiesmoorer Drogenplantage, soll am 1. Juni zu Ende gehen.

dpa

Wiesmoor - Seit dem 17. November vergangenen Jahres verhandelt die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Aurich im Fall der Drogenplantage, die am 31. Mai 2022 von der Polizei in Wiesmoor hochgenommen wurde. Man zählte den 20. Verhandlungstag, als am Mittwoch das Ende mit den ersten Plädoyers in Sicht kam.

Es sitzen nur noch Christian Rademacher-Jelten aus Wiesmoor und ein 32-jähriger Emsländer auf der Anklagebank. Beide hielt Oberstaatsanwalt Helge Ommen der Beihilfe zum Drogenhandel in nicht geringer Menge für überführt. Beide, so beantragte er, sollten zu Freiheitsstrafen verurteilt werden: Rademacher-Jelten zu viereinhalb, der Emsländer zu vier Jahren.

Staatsanwalt überzeugt von Schuld

Der Oberstaatsanwalt war davon überzeugt, dass Christian Rademacher-Jelten völlig im Klaren darüber war, für welchen Zweck er eine Halle im ehemaligen Autohaus an der Hauptstraße und auch ein altes Bauernhaus nur wenige Meter weiter zur selben Zeit, an denselben Interessenten vermietete. In der Halle entdeckten Polizisten eine illegale Marihuana-Plantage, die 80 Kilo Ertrag mit neun Kilo reinem THC-Gehalt erbrachte. Im Bauernhaus wurden weitere 45 Kilo abgeerntetes Material mit weiteren 4,6 Kilo THC aufgefunden. Diese Drogen stammten aber nicht aus der Plantage.

„Wir hatten viele Indizien“, räumte der Anklagevertreter ein und listete konspirative Telefonate, einen plötzlichen Auszug vorheriger Mieter aus dem Autohaus, einen Gartenschlauch, einen Gabelstapler und Bauzäune auf. „Jedes einzelne Indiz lässt sicherlich auch einen anderen Rückschluss zu. Aber wir müssen eine Gesamtschau vornehmen.“

Diese Gesamtschau wurde gestützt durch das späte Geständnis des Emsländers. Er hatte zugegeben, den Vermittler zwischen dem späteren Betreiber der Plantage und dem Wiesmoorer gewesen zu sein. Er habe erst gezweifelt, ob er Rademacher-Jelten direkt wegen der geplanten Plantage ansprechen solle. Aber, weil sich der 57-jährige Vermieter beim Thema Drogen „ganz locker“ zeigte, habe er ihm den Zweck der Anmietung mitgeteilt.

Geständnis verschafft Pluspunkt

Wegen dieser Vermittlung habe sich der Emsländer der Beihilfe zum Drogenhandel schuldig gemacht, resümierte der Oberstaatsanwalt. Und obwohl er eine weitaus längere Vorstrafenliste als Rademacher-Jelten aufwies, sollte der Emsländer nach Ansicht des Anklagevertreters milder bestraft werden. Denn das Geständnis verschaffte ihm dicke Pluspunkte.

Christian Rademacher-Jelten sei bei seiner Form der Beihilfe „viel näher am eigentlichen Tatgeschehen dran gewesen“. Dass der Wiesmoorer nichts von der Plantage gewusst haben will, kaufte ihm Ommen nicht ab. „Rademacher-Jelten fährt nahezu täglich am Autohaus vorbei. Welcher Eigentümer weiß dann nicht, was in seinem Objekt vorgeht? Oder will es nicht wissen?“, meinte der Oberstaatsanwalt.

Seiner Ansicht nach ist das Autohaus als „Tatmittel“ anzusehen und deshalb einzuziehen. Zwar gehöre das Objekt samt Grundstück einer Firma und damit einer juristischen Person. Aber Rademacher-Jelten handelte als Geschäftsführer für die GmbH und hatte das Objekt für rund 400.000 Euro gekauft.

Auch der Emsländer sollte nach seiner Auffassung Geld loswerden, nämlich 65.000 Euro, die im Auto des 32-Jährigen gefunden wurden, als er in den Niederlanden vor der Polizei flüchtete und festgenommen wurde. Nicht zuletzt aufgrund von Chatprotokollen war Helge Ommen davon überzeugt, dass dieses Geld aus Drogengeschäften stammt. „Wir wissen nicht, woher das Geld kommt. Auch der Staatsanwalt weiß es nicht“, konterte der Verteidiger des Emsländers. Er hielt eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für ausreichend.

Am 1. Juni werden die Verteidiger von Christian Rademacher-Jelten plädieren. An diesem Tag soll auch das Urteil verkündet werden.

Themen
Artikelempfehlungen der Redaktion
Hatten im Hinspiel keinen leichten Stand: die Oldenburg DeWayne Russell (links) und Ebuka Izundu gegen den Tübinger Kriss Helmanis. Die Baskets unterlagen mit 84:93.

OLDENBURG EMPFÄNGT TIGERS TÜBINGEN Gegner der Baskets darf auf keinen Fall verlieren – Weitere Ausfälle möglich

Niklas Benter Mathias Freese
Oldenburg
Wills Woche
Is’ was?

ISLAM IN DEUTSCHLAND Keine Religion steht über der Kritik

Alexander Will
Jüdische Studierende an der Uni Oldenburg blicken mit Sorge auf die Vorfälle der vergangenen Wochen. Unsere Redaktion hat mit zwei Studentinnen darüber gesprochen, wie sie ihren Alltag erleben. (Symbolbild)

ANTISEMITISCHE VORFÄLLE IN OLDENBURG Zwischen Paranoia und Mut – So erleben jüdische Studierende die Stimmung auf dem Campus

Josepha Zastrow
Oldenburg
Berliner Notizen
Keine Parade für Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD)

KURIOSES UND UNGEWÖHNLICHES IM POLITIKBETRIEB Eine Trompete, ein Jogger und (k)eine Militärparade

Hagen Strauß Büro Berlin
Hat sich auf Vermehrung von Rhododendren und Azaleen spezialisiert: Timo Schröder aus Wiefelstede.

VERMEHRUNGSBETRIEB IN WIEFELSTEDE Kinderstube für Rhododendren und Azaleen

Kerstin Schumann
Wiefelstede