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Wer nach dem 1. März noch mit dem schwarzen Versicherungskennzeichen unterwegs ist, macht sich strafbar und hat keinen Versicherungsschutz mehr.

FÜR MOFAS UND CO. Blau fahren Pflicht: neues Versicherungskennzeichen ab März

Verkehrsregeln beim Fasching: Kostüme wie dieses mit einer Gockel-Maske verhüllen das Gesicht und sind deshalb nicht erlaubt. (Symbolbild)

VERKEHRSREGELN ZU FASCHING Verkleidet am Steuer – Das müssen Karnevalisten beim Autofahren beachten

Thilo Schröder
Im Nordwesten