Vom 1. Mai bis 31. August soll so oft wir möglich zum Dienst geradelt werden. Wer das an mindestens 20 Tagen macht, kann gewinnen – nicht nur ein Mehr an Gesundheit.
Die Satzung regelt für den Ortskern die Möglichkeiten neuer Bebauung. Konkrete Beispiele sind in einer Gestaltungsfibel aufgeführt.