BAD ZWISCHENAHN - Das Westersteder Amtsgericht hatte eine 23-Jährige aus Bad Zwischenahn wegen Diebstahls noch verurteilt. Das Oldenburger Landgericht sah den Fall indes anders: Der jungen Frau, die in einem Schmuckgeschäft im Kurort gearbeitet hatte, könne nicht nachgewiesen werden, im Oktober vergangenen Jahres mehr als 2000 Euro Tageseinnahmen gestohlen zu haben. Das Geld hatte der Geschäftsinhaber an einem geheimen Ort im Laden versteckt, zu dem die Frau einen Schlüssel hatte. Den hatten aber mindestens fünf Personen, stellte das Landgericht nun fest und sprach die Frau frei.