BERLIN/BONN - Der Kauf einer Eigentumswohnung ist oft mit mehr Aufwand und Problemen verbunden als der Erwerb eines eigenen Hauses. Viele Käufer unterschätzen die Besonderheiten, so der Verein „Wohnen im Eigentum“. Denn schließelich besitze der Wohnungskäufer das Gebäude zusammen mit anderen Eigentümern. Entscheidungen über Verwaltung und Instandhaltung werden gemeinsam getroffen. In vielen Fällen entscheidet die Mehrheit – oft auch gegen die Vorstellungen des einzelnen.
Eigentümer, die knapp bei Kasse sind, können durch Beschlüsse in der Eigentümerversammlung in Bedrängnis geraten. Im schlimmsten Fall kann sogar das Eigentum in Gefahr kommen. „Wer laufende Kosten und Rücklagen nicht mehr tragen kann, dem kann in letzter Konsequenz das Eigentum entzogen werden. Oder er muss verkaufen“, erläutert Wolf-Bodo Friers, Geschäftsführer des Eigentümerverbands Haus & Grund. Hintergrund des Problems sind die Abstimmungsregeln in der Eigentümerversammlung: Laut Wohnungseigentumsgesetz (WEG) reichen einfache Mehrheitsentscheidungen, wenn es beispielsweise um notwendige, aber teure Modernisierungen oder die Anpassung an den Stand der Technik geht.
Das kann laut Friers die Anschaffung einer neuen, wärmedämmenden Hausfassade sein oder der Einbau eines Aufzugs. Wer überstimmt wird und das Geld nicht flüssig hat, kann also unter Umständen dumm dastehen. Aber Eigentümer müssen sich nicht unbedingt mit solchen Entscheidungen abfinden. Am besten prüfen sie zunächst, ob es sich tatsächlich um eine den Wert erhöhende Anpassung handelt oder um Luxus, rät Matthias Erfurt, Rechtsberater des Vereins „Wohnen im Eigentum“. Eine Kosten-Nutzen-Analyse liefert dazu erste Anhaltspunkte. „Es muss ausbalanciert sein“, erläutert der Jurist: Eine Solaranlage kann sich in Zukunft rechnen, ein Fahrstuhl ist erlaubt, ein Swimmingpool eher Luxus.
Um des Hausfriedens willen raten Experten zum Konsens. Der Ausweg kann über den Kostenschlüssel führen, so Rechtsanwältin Bettina Schmidt aus Frankfurt/Main. Nach dem WEG sei es möglich, Belastungen danach umzulegen, „wer was in Anspruch nimmt“. So könne für Einbau und Wartung eines Aufzugs derjenige kräftiger zur Kasse gebeten werden, der ihn stärker nutzt: „Die alte Frau im Parterre zahlt dann weniger als die vielfrequentierte Arztpraxis im dritten Stock.“ Voraussetzung ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft.
Ein Ausweg ist auch der, dass sie einem klammen Miteigner gemeinschaftlich unter die Arme greift: „Zum Beispiel, indem sie ihm aus dem Verwaltungsvermögen, dem Hausgeld oder den Rücklagen einen Kredit einräumt.“
Infos unter www.haus-und-grund.net, www.wohnen-im-eigentum.de
