BERLIN - Ein Kaufvertrag über ein schlüsselfertiges Passivhaus muss so detailliert wie möglich sein. Denn der Begriff Passivhaus ist nicht gesetztlich geschützt. Deshalb sollte der Käufer im Vertrag genau festschreiben lassen, was er erwartet, rät der Verband Privater Bauherren.
Ein Passivhaus sollte laut allgemeiner Definition maximal eineinhalb Liter Heizöl oder eineinhalb Kubikmeter Erdgas pro Quadratmeter Wohnfläche im Jahr verbrauchen, so der VPB. Nach Definition des Passivhausinstituts in Darmstadt hat ein Passivhaus einen sogenannten Jahresheizenergiebedarf pro Quadratmeter (m²a) von höchstens 15 kWh.
Für solche Werte müssen Planung, Berechnung und Bauausführung exakt stimmen, so der VPB. Wichtig ist zum Beispiel, dass ein Passivhaus absolut winddicht ist. Das Gebäude muss lücklos in eine ausreichende Wärmedämmschicht verpackt sein. Alle Fugen müssen luftdicht und dauerhaft verklebt werden. Garantiert und überprüft werden kann das Ergebnis nur durch eine sorgfältige Baukontrolle und mit dem Blower-Door-Text. Beides ollte nach Angaben des VPB deshalb im Vertrag verankert sein.
