FRIEDBERG -
Auch im neuen Eigenheim muss auf Schallschutz geachtet werden. Eine zweischalige Bauweise sperrt Lärm aus.
FRIEDBERG/GMS - In Kinofilmen erhöhen Trittgeräusche die Spannung, im Wohnalltag sind sie auf Dauer nervtötend. Nachbarschaftsstreit liegt in der Luft, wenn die Bewohner in der höher gelegenen Etage ihren Mitbewohnern auf dem Kopf herumzutrampeln scheinen. „Bei mangelhaftem Trittschallschutz der Wohnungsdecken entstehen Lärmbelästigungen oft nicht durch übermäßiges Laufen, Hüpfen oder Toben, sondern schon durch die normale Nutzung der Wohnung“, sagt Gisela Pohl von der Initiative „Massiv mein Haus“.Selbst ein Kleinkind, das auf einer unzureichend gedämmten Geschossdecke laufen lernt, könne die Geduld der Nachbarn erheblich strapazieren. „Fehlender Trittschallschutz führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern“, bestätigt Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes.
Grundsätzlich gelte, dass Mieter keinen festgelegten Anspruch auf den Trittschallschutz in ihrer Wohnung haben. Bei Umbaumaßnahmen allerdings sei die zum Zeitpunkt des Umbaus geltende DIN-Norm maßgeblich, urteilte der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 355/03).
Der Mieter einer Altbauwohnung könne ohne eine besondere vertragliche Vereinbarung grundsätzlich nicht verlangen, dass der Vermieter die Wohnung dem aktuellen Stand der Bautechnik bei Abschluss des Mietvertrages entsprechend ausstattet, erläutert Ropertz. Mieter haben – so das Urteil – Anspruch auf Herstellung eines normalen Trittschallschutzes von 53 Dezibel. Ein Anspruch auf erhöhten Trittschallschutz mit einem Grenzwert von 46 Dezibel besteht nur, wenn der Vermieter eine entsprechende Zusage gemacht hat.
Mangelhafter Trittschallschutz kann sogar in neuen Einfamilienhäusern auftreten. „Nur wenige Bauherren und Hauskäufer wissen, dass der Gesetzgeber innerhalb eines Einfamilienhauses keine Schalldämmung und damit auch keine besondere Trittschalldämmung fordert“, erläutert Pohl. Ob Decken einen normalen oder erhöhten Trittschallschutz haben, müssten Bauherren, Planer und ausführende Firmen zusätzlich vertraglich vereinbaren.
Fehlt der Schallschutz im Eigenheim, ist auch hier der Familienfrieden schnell gestört. „Eltern glauben, die Decke stürze ein, wenn kleine Kinder im Obergeschoss toben“, sagt Pohl. Stahlbetondecken mit Estrich böten einen guten Schutz dank ihrer zweischaligen Bauweise – der Lärm bleibe im Obergeschoss. Nachträgliche Verbesserungen seien allerdings aufwendig. In Altbauten könne beispielsweise eine zusätzliche Decke unter die bestehende Geschossdecke gezogen werden. Durch diese Zweischaligkeit vermindere sich dann der Tritt- und Luftschall, erläutert die Expertin.
Einfluss auf den Trittschall in der Wohnung hat auch der jeweilige Bodenbelag. „Laminat und Fertigparkett müssen immer mit einer Trittschallschutzdämmung verlegt werden“, sagt Dirk Petersen von der Verbraucherzentrale Hamburg. Manche Fertigparkette oder Laminate werden bereits mit integriertem Schallschutz angeboten.
