KöLN -
Die Bodenbeschaffenheit bestimmt die Art des Fundaments. Ein einfacher Nutzkeller ist kaum teurer als eine Bodenplatte.
KÖLN/GMS - Traumhäuser sollten nicht nur finanziell, sondern auch bautechnisch ein solides Fundament haben. Fehler im Fundament können schwere Bauschäden zur Folge haben. Doch eine solide Basis für ein Gebäude benötigt aufwendige Vorarbeiten und Planungen.„Zuerst sollte der Bauherr sich Aufschluss über die Beschaffenheit des Bodens, die Höhe des Grundwasserspiegels und über eventuelle Besonderheiten des Grundstücks wie etwa Aufschüttungen oder Hohlräume verschaffen“, sagt Peter Lieblang vom Informations-Zentrum Beton in Köln. Auf der Grundlage lege der Statiker die Fundamentart fest.
Gebäude können auf Streifen-, Punkt- und Plattenfundamente aus Beton gegründet werden. „Punktfundamente tragen schwere Einzellasten wie Stützen und Pfeiler“, erklärt Lieblang. Für senkrechte, tragende Wände reichten Streifenfundamente. Ein Plattenfundament trage das gesamte Haus. Gebaut werden könnten Fundamente nur aus Beton oder mit zusätzlicher Bewehrung aus Baustahl.
Unterschiede gibt es bei Häusern mit Keller oder Bodenplatte: „Bei einem Haus mit Bodenplatte richtet sich die Mindesttiefe für das Fundament nach der Frostgrenze“, sagt Gisela Pohl von der Initiative „Pro Keller“. In Zonen mit gemäßigtem Klima liege diese bei 80 Zentimetern. An Wohnorten mit tiefem Frost sei ein Aushub von 120 bis 150 Zentimetern angebracht. „Ein einfacher Keller, der nicht zu Wohnzwecken genutzt werden soll, ist nicht viel teurer als eine Bodenplatte“, sagt Pohl. Denn auch für den Aushub der Bodenplatte werde ein Bagger benötigt. Zusätzliche Kosten entstünden für das Mehr an Bodenaushub auf der Deponie, für die Kellermauern und die zusätzliche Geschossdecke.
Nach den Vorarbeiten kann die Baugrube ausgebaggert werden. Die Bauarbeiten können beginnen, sobald der Bauherr die Baugenehmigung in Händen hält. Bevor die Bagger anrücken, muss der Architekt oder die Baufirma eine Bauanzeige machen. „Die Baugrube muss vor dem Ausheben noch nicht punktgenau eingemessen werden“, sagt Architekt Holger Reiners aus Hamburg. Als Bewegungsraum für die Arbeiter und zum Anbringen der Außendämmung werde die Baugrube etwa einen Meter größer als benötigt ausgehoben. Nach dem Fertigstellen der Baugrube muss ein öffentlich bestellter Vermesser mit Beurkundungsbefugnis das Haus exakt vermessen.
Aus Sicherheitsgründen wird rund um die Baugrube eine Böschung angelegt. So kann die Oberkante der senkrechten Grube nicht abreißen. „In weichen Böden darf ihr Winkel höchstens 45 Grad betragen, in festen Böden 60 Grad, in Fels darf sie 80 Grad steil sein“, so Autorin Beate Bühl. Damit Oberflächenwasser, Trockenheit und Frost die Böschung nicht abrutschen lassen, legt man eine Ringdrainage aus Rohren um den oberen Rand der Grube und sichert die Schräge mit einer stabilen Plastikfolie. Das Erdreich lässt sich auch mit einer dünnen Betonschicht fixieren.
Der Raum von rund 60 Zentimeter rings um die Oberkante der Grube wird mit Pflöcken oder Sprühfarbe als lastenfreier Streifen gekennzeichnet. Hier darf weder Aushub noch Baumaterial gelagert werden. Sonst drückt nach einem Regenguss die Last die unteren Erdschichten in die Grube, oder das Lagermaterial kippt über die Böschung.
