Hannover - Zeitgemäß und nachhaltig ist bei Denkmalen heute nur eine Sanierung, die auch energieeffizient ist. Diese bedeutet in der Regel eine umfassende Erneuerung der Gebäudehülle und eine Modernisierung der Heiztechnik. Kellerdecken, Fassaden und das Dach müssen gedämmt werden, Fenster und Türen dem neuesten Stand der Technik entsprechen. Will man ein denkmalgeschütztes Haus sanieren, muss man jedoch behutsam vorgehen, um den Charakter des Baudenkmals zu erhalten.
Viele Hindernisse liegen auf der Hand. Platten zur Wärmedämmung einer denkmalgeschützten Schmuckfassade müssen innen angebracht werden. Auch darf ein Fachwerkhaus aus der Renaissance nicht mit einem grellbunten PVC-Fassadenbelag oder mit ungeteilten Kunststofffenstern verunstaltet werden. Anderes ist aber möglich. So sind etwa Baudenkmale und neue Fenster kein Widerspruch.
Aber wie ist es mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem Ziegeldach eines historischen Gebäudes? Das Verwaltungsgericht Berlin hat dazu entschieden, dass Gründe des Denkmalschutzes einer Genehmigung nicht grundsätzlich entgegenstehen (AZ: VG 16 K 26.10). Bei der Interessenabwägung zwischen einer angemessenen Würdigung des Denkmalschutzes und der Förderung erneuerbarer Energien kommt es laut den Richtern vor allem auf die Ausgestaltung von Dach und Solaranlage sowie deren Einsehbarkeit an.
Betroffene sollten frühzeitig Beratung bei solchen Veränderungen in Anspruch nehmen, rät Manfred Kohler von der Unteren Denkmalbehörde der Region Hannover. „Denkmale sind unterschiedlich, die Bauten einer Arbeitersiedlung aus dem späten 19. Jahrhundert werfen andere Probleme auf als ein Fachwerkhaus aus der Zeit vor dem Dreißigjährigen Krieg.“ Es müsse immer die optimale Lösung für den Einzelfall gefunden werden.
Am Ende des Planungsprozesses steht die denkmalrechtliche Genehmigung. Da Denkmalpflege in Deutschland zur Kulturhoheit der Länder gehört, finden sich die rechtlichen Grundlagen dazu in deren Denkmalschutzgesetzen. Der Denkmalschutz schränkt Eigentümerrechte zwar ein, wobei der wirtschaftliche Nutzen von Erhalt und Sanierung eines Kulturdenkmals auch Berücksichtigung findet. Gleichzeitig bietet die Denkmalpflege aber auch finanzielle Unterstützung. Neben Spenden und Stiftungsgeldern gibt es öffentliche Mittel.
