Hannover Grundsätzlich muss jeder Volljährige, der eine Wohnung bewohnt, sich beim „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ anmelden und Rundfunkbeitrag zahlen. Studenten und Auszubildende können sich unter Umständen befreien lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Niedersachsen hin.
In einer Wohngemeinschaft ist nur der Hauptmieter bzw. ein ausgewählter Mitbewohner anmeldepflichtig. Ähnlich verhält es sich auch mit gemeinsamen Wohnbereichen im Studentenwohnheim oder Einzelzimmern mit nur einer Etagenküche bzw. Etagenbad. Einzel- bzw. Doppelappartements in Studentenwohnheimen dagegen gelten als eigene Wohnung.
Alle Bewohner einer Wohnung haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, jeder aus dieser Wohnung oder dem Wohnbereich im Studentenwohnheim könnte herangezogen werden, rückständige Beiträge zu zahlen.
Fragen zum Beitragsservice beantwortet die Verbraucherzentrale, Ansprechpartnerin: Kathrin Körber, Telefon (0551) 29 34 148, montags, dienstags und freitags von 10 bis 14 Uhr oder per E-Mail: rundfunkbeitrag@vzniedersachsen.de.