Düsseldorf - Bei der Möbellieferung müssen sich Käufer auf eine Zeitspanne von mehreren Stunden einstellen. Gibt ein Lieferant eine mögliche Lieferzeit von mehreren Stunden an, könne der Verbraucher lediglich versuchen, einen möglichst konkreten Liefertermin auszuhandeln, erklärt Carolin Semmler, Rechtsanwältin der Verbraucherzenterale Nordrhein-Westfalen. Das gelte auch, wenn der Kunde sich für die Stunden von der Arbeit freistellen lassen müsse.

Bringt der Lieferant die Ware nicht im vereinbarten Zeitraum, kann der Kunde unter Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. „Grundsätzlich ist hierfür erforderlich, dass der Kunde eine Nachfrist setzt“, erklärt Semmler. Eine Ausnahme sei, wenn der Kunde von vornherein klar gemacht habe, dass er das Möbelstück nur kaufen wolle, wenn es bis zu einem ganz bestimmten Termin geliefert werde. Sei aber nur ein Zeitraum festgelegt, müsse das Unternehmen eine zweite Chance bekommen. Kaum durchsetzen lasse sich Schadenersatz für eine deutlich verstätete Lieferung, weil das kein materieller Schaden sei.