Berlin - Nicht jeder abgeschlossene Kaufvertrag für eine neue Wohnung oder ein Haus bedeutet, dass man die Immobilie auch bekommt. Manche Bauträger halten sich in Kaufverträgen ein Hintertürchen offen, um möglichst solvente Käufer zu finden. Am Ende bekomme der den Zuschlag, der mehr zahle. Eine Zustimmungsfrist gibt ihnen etwas Zeit, den Vertrag tatsächlich anzunehmen oder abzulehnen. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Die Experten raten Kaufinteressenten, sich Verträge genau anzusehen – und vor allem nicht gleich den alten Wohnungsvertrag zu kündigen oder die Finanzierung anzuschieben.
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