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Arbeitsrecht Neue Position: Kann ich eine Beförderung ablehnen?

Nicht einfach nur «Nein» sagen: Wer eine Beförderung ablehnt, tut oft gut daran, seine Absage genauer zu begründen.

Nicht einfach nur «Nein» sagen: Wer eine Beförderung ablehnt, tut oft gut daran, seine Absage genauer zu begründen.

Monique Wüstenhagen/dpa-tmn

Halberstadt (dpa/tmn) - Eigentlich erfreulich: Der Vorgesetzte oder die Vorgesetzte möchte einen befördern. Es winken mehr Gehalt, mehr Verantwortung, ein Schritt nach oben auf der Karriereleiter und neue Aufgaben. Doch was, wenn man seine derzeitige Position gerne mag - und gar keine andere haben will? Kann man eine Beförderung dann ablehnen?

«Ja, das geht selbstverständlich», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Zwar haben Arbeitgeber ein sogenanntes Weisungs- oder Direktionsrecht. Dieses ist in Paragraf 106 der Gewerbeordnung festgelegt und berechtigt sie dazu, einseitig Vorgaben zu machen, was, wo oder wann zu arbeiten ist. «Das gilt aber nur, sofern dazu nicht an anderer Stelle, insbesondere im Arbeitsvertrag, bereits etwas geregelt ist».

Und hier liegt der Knackpunkt: «Im Arbeitsvertrag ist ja die eigentliche Tätigkeit bereits festgelegt», so Niedostadek. Einem Beschäftigten einseitig höherwertige Aufgaben zuzuweisen, sei vom Weisungsrecht dann nicht gedeckt. «Dazu braucht es schon zwei, die mitspielen.»

Keine rechtlichen Nachteile

Wer also nicht befördert werden will, kann schlicht und einfach «Nein danke» sagen. Denn rechtlich gesehen sind mit der Ablehnung einer Beförderung keine Nachteile verbunden.

Niedostadek rät dennoch, es nicht bei einer solchen knappen Antwort bewenden zu lassen: «Immerhin hat man ja ein Angebot bekommen. Und der Arbeitgeber hatte sicherlich eine positive Rückmeldung erwartet. Da ist es doch nur fair, sich dazu auszutauschen.» Zumal ein Nein ja nicht in Stein gemeißelt sein müsse. «Vielleicht passt es ja zu einem anderen Zeitpunkt?»

Besser also: In Ruhe einen Gesprächstermin mit dem Vorgesetzten vereinbaren und sich für das Angebot bedanken. «Bringen Sie gegebenenfalls auch zum Ausdruck, dass Sie sich darüber gefreut haben und die Beförderung zu schätzen wissen», empfiehlt Niedostadek.

Sinnvoll außerdem: Bieten Sie eine kurze Begründung für Ihr Nein. «Dieser Punkt kann etwas heikel sein», gibt der Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht zu bedenken. Schließlich müsse man sich selbst fragen, wie weit man sich dem Arbeitgeber gegenüber öffnen möchte - und eine passende Formulierung finden. Niedostadek rät, diese so zu wählen, dass man selbst nicht in einem schlechten Licht steht. «Das funktioniert am besten, wenn man die Begründung positiv und nicht negativ formuliert.»

Statt einem «Sorry, aber ich traue mir das einfach nicht zu», sagt man also vielleicht besser: «Gerade mit den aktuellen Aufgaben kann ich wirklich am besten etwas für das Unternehmen leisten», so Niedostadek. «Gehen Sie mit etwas Fingerspitzengefühl vor.»

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