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Frage aus dem Arbeitsrecht Dürfen Azubis als Urlaubsvertretung eingesetzt werden?

Allein am Arbeitsplatz? Azubis dürfen zwar als Urlaubsvertretung zum Einsatz kommen. Doch ohne Kollegen, die als Ansprechpartner in Frage kommen, geht es nicht.

Allein am Arbeitsplatz? Azubis dürfen zwar als Urlaubsvertretung zum Einsatz kommen. Doch ohne Kollegen, die als Ansprechpartner in Frage kommen, geht es nicht.

Christin Klose/dpa-tmn/Illustration

Wernigerode (dpa/tmn) - Auszubildende lernen im Betrieb nach und nach, worauf es in ihrem jeweiligen Beruf ankommt. Sind dort gerade viele Beschäftigte in Urlaub, ist ihr Einsatz womöglich besonders gefragt. Doch dürfen Azubis eigentlich als Urlaubsvertretung im Ausbildungsbetrieb eingesetzt werden?

«Das ist jedenfalls nicht verboten», sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz. Allerdings gebe es Grenzen, unter welchen Umständen ein Einsatz als Vertretung infrage kommt.

Ins kalte Wasser werfen?

«Sinnvoll wird das nur dann sein, wenn die Auszubildenden schon über genügend Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die anstehenden Aufgaben überhaupt bewältigen zu können», so André Niedostadek. «Hier gleich zu Beginn einer Ausbildung in kaltes Wasser geworfen zu werden, wird niemandem gerecht und könnte je nach Fall auch dem Ausbildungsgedanken widersprechen.»

Dieser ist Niedostadek zufolge in Paragraf 14 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) festgelegt. Ausbildende haben demnach dafür Sorge zu tragen, dass den Auszubildenden «die berufliche Handlungsfähigkeit vermittelt wird, die zum Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist». Zudem müssen Ausbilderinnen und Ausbilder laut BBiG selbst ausbilden oder eine Kollegin oder einen Kollegen «ausdrücklich» damit beauftragen.

Berufsschule geht vor

Auch wenn die Personaldecke während der Ferienzeit einmal dünn sein sollte, dürfen Azubis also nicht gänzlich allein am Ausbildungsplatz sein - oder nur gemeinsam mit anderen Azubis, Praktikanten oder Ungelernten arbeiten, die als Ausbilder nicht geeignet sind.

«Zu berücksichtigen sind bei der Planung einer etwaigen Urlaubsvertretung zudem Zeiten der Auszubildenden für die Berufsschule», so Niedostadek. Im Betrieb einspringen und dafür Unterricht in der Berufsschule zu verpassen, ist keine Option.

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