Gemeinde Apen - Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 auf die Welt gekommen sind, werden mit Beginn des Unterrichtsjahres 2014/2015 schulpflichtig. Auch jüngere Mädchen und Jungen können in die Schule aufgenommen werden. Voraussetzung ist, dass sie die erforderliche geistige und körperliche Reife haben und ihr soziales Verhalten ausreichend entwickelt ist.

Für die Anmeldung müssen das jeweilige Kind, der Untersuchungsnachweis „U 9“ und die Geburtsurkunde (Familienstammbuch) mitgebracht werden. Kinder, die bereits den Schulkindergarten besucht haben, müssen bei der Anmeldung nicht mehr vorgestellt werden. Montag, 12. Mai, 9 bis 13 Uhr Grundschulbezirk Nordloh: Er gilt für die Kinder in Godensholt, Godensholterfeld, Hengstforderfeld, Nordloh-Kanal, Nordloh und Tange. Dienstag, 13. Mai, von 14 Uhr bis 17 Uhr und Donnerstag, 15. Mai, zwischen 14 und 17 Uhr Grundschulbezirk Augustfehn I: Der Einzugsbereich umfasst Augustfehn I, Vreschen-Bokel, Bokelermoor und Holtgast sowie Teile von Augustfehn II und Hengstforde. Mittwoch, 14. Mai, von 8 bis 12 Uhr Grundschulbezirk Augustfehn II: Hierzu zählen Augustfehn III sowie Abschnitte von Augustfehn II, von Lengenermoor und von Klauhörn.

Wie in der NWZ  berichtet, mussten die künftigen Abc-Schützen der Grundschule Apen bereits Ende April angemeldet werden.