Stadland - Alle drei Grundschulen in Stadland sind seit 20 Jahren Vorreiter bei der Inklusion von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Deshalb will sich Bürgermeister Boris Schierhold bei der Landesschulbehörde erkundigen, ob die Gemeinde – wie von der Landesregierung gefordert – bis zum 1. Februar 2013 eine Schwerpunktschule für die Inklusion benennen muss.
Das ergaben die Beratungen des Schulausschusses des Gemeinderates am Donnerstagnachmittag im Rathaus. Auf der Tagesordnung stand, dass der Ausschuss eine Schwerpunktschule für die Inklusion benennen soll, die im Sommer 2013 in allen niedersächsischen Grund- und weiterführenden Schulen eingeführt wird.
„Rolle rückwärts“
Elke Kuik-Janssen, die kommissarische Leiterin der Grundschule Rodenkirchen und Grünen-Ratsfrau, warb, unterstützt vom CDU/Grünen-Gruppensprecher Günter Busch, dafür, dass ihre Schule zur Schwerpunktschule bestimmt wird. Anne Busch, Leiterin der Grundschulen Seefeld und Schwei, warnte, dies könne eine „Rolle rückwärts“ bedeuten und die großen Leistungen der beiden kleinen Schulen auf dem Gebiet der Inklusion gefährden. Sie regte an, nachzufragen, ob eine bei der Inklusion so fortschrittliche Gemeinde wie Stadland überhaupt eine Schwerpunktschule benennen muss.
Eine solche Schwerpunktschule bestünde nur für die Übergangszeit bis 2018, in der alle niedersächsischen Schulen nach und nach in inklusive verwandelt werden sollen. Ab dem 1. August 2013 haben Kinder mit den Förderschwerpunkten Lernen und Sprache einen Rechtsanspruch auf einen Platz an einer allgemeinbildenden Schule, ab 2018 Kinder mit allen Förderschwerpunkten.
Wie der stellvertretende Bürgermeister Helge Thoelen (Grüne) mitteilte, haben derzeit 50,9 Prozent aller niedersächsischen Kinder mit Förderbedarf den Schwerpunkt Lernen und 10,5 Prozent den Schwerpunkt Sprache.
Elke Kuik-Janssen erläuterte, dass schon einige Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Grundschule Rodenkirchen besuchen, dazu kommen einige Kinder mit einem emotional-sozialen Schwerpunkt, 2 Körperbehinderte und ein geistig behindertes Kind. „Wir haben schon jetzt viel mehr an unserer Schule, als das Gesetz ab dem nächsten Schuljahr fordert“, sagte sie.
Die kommissarische Leiterin verwies auch auf das Behinderten-WC und die Rampe. Die Grundschule Rodenkirchen teile sich eine Förderschul-Lehrerin mit der benachbarten Oberschule und beschäftige ganztags zwei Integrationshelfer.
„Individuell reagieren“
Anne Busch verwies darauf, dass die Schulen auf jede Behinderung eines Kindes individuell reagieren müssen. In dem einen Fall sei die eine Schule besser, in dem anderen eben eine andere. Jede der drei Grundschulen habe vielfältige Erfahrungen mit Handicaps von Kindern gemacht, und deshalb brauche Stadland keine Schwerpunktschule.
