Berlin Viele zieht es beruflich in die Ferne. Wer aber ins Ausland zieht, sollte sicherstellen, dass er angemessen für seine Rente vorsorgt.
„Es ist empfehlenswert, dass man sich mit der gesetzlichen Rentenversicherung des Gastlandes frühzeitig auseinandersetzt“, rät Stefanie Kühn, Honorar-Finanzberaterin aus Grafing. Zahle ein Arbeitnehmer in die dortige Rentenkasse ein, sollte er sicherstellen, dass er die Mindestzeit einhalte. „Nicht, dass man einen Monat zu früh nach Deutschland zurückkehrt und keine Rente erhält.“
Auch in Deutschland gilt eine Mindestversicherungszeit, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Bund. Sie beträgt fünf Jahre.
Für die Rentenkasse sei es ein Unterschied, ob ein Arbeitnehmer von einem deutschen Arbeitgeber für ein oder zwei Jahre in eine ausländische Niederlassung entsendet wird oder ob er einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber für noch längere Zeit annimmt, erklärt Anke Voss vom Bundesverband der Rentenberater. „Da ist ein ganz anderes Recht anzuwenden.“ Für die Zeit der kurzen Entsendungen kümmere sich in der Regel der deutsche Arbeitgeber um die Sozialversicherungen. Handele es sich um einen Job bei einem ausländischen Arbeitgeber, müsse der Angestellte dagegen selbst aktiv werden.
In diesem Fall ist es empfehlenswert, sich bei der Auslandsabteilung seines Rententrägers nach Formalitäten zu erkundigen, rät Voss. Wichtig: „Man sollte Belege auch im Ausland sammeln.“ Sonst fehlten beim Renteneintritt Nachweise über Beitragszahlungen.
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Gehen Beschäftigte in Rente, stellen sie ihren Rentenantrag beim zuständigen Träger des Landes, in dem sie ihren Wohnsitz haben, erklärt von der Heide. „Zeiten einer Beschäftigung außerhalb des Wohnsitzstaates sollte der Arbeitnehmer in diesem Antrag angeben“, erklärt er. „Dann leitet die Rentenversicherung des Wohnsitzstaates das Rentenverfahren auch in den übrigen Staaten ein.“ Habe der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in einem Staat, mit dem es kein Abkommen gebe, müsse er die deutsche Rente über die DRV beantragen.
Während Auslandszeiten seien auch freiwillige Beitragszahlungen denkbar, so Voss. Ob sich das lohne, müsse geprüft werden. Wichtig sei zudem private Vorsorge.