BERLIN/MüNCHEN - Verbesserungsvorschläge dürfen sich nicht wie Mäkelei anhören. Fingerspitzengefühl ist gefragt.
Von Deike Uhtenwoldt
BERLIN/MÜNCHEN - Wie es sich gehört, kommt der Vertrag rechtzeitig vor Beginn des Arbeitsverhältnisses auf dem Postweg. Mustergültig erscheint die Niederschrift, die Angaben zu den Vertragsparteien, der Tätigkeit und deren Bezahlung enthält. Nur beim Thema Überstunden stutzt die zukünftige Anwaltsgehilfin: Dass ihr Arbeitgeber sie vertraglich verpflichtet, Überstunden zu leisten, ist in der Branche üblich, nicht aber, dass diese mit dem Gehalt pauschal abgegolten sind.In so einem Fall besteht dringend Gesprächsbedarf, sagt der Berliner Arbeitsrechtler Christian Willert. Ein Kompromiss wäre etwa, sich auf eine bestimmte Anzahl von Überstunden zu einigen, die mit dem Gehalt abgegolten werden. Jede weitere Arbeitsstunde wird vergütet oder in Freizeit ausgeglichen.
Die Frage ist nur, wie künftige Arbeitnehmer das Thema am besten ansprechen. Schließlich will niemand den oft hart erkämpften Einstieg in die neue Firma aufs Spiel setzen. „Keine Frage, das verlangt Fingerspitzengefühl“, sagt Fachanwalt Willert. Einwände dürften nicht als Unflexibilität oder Mäkelei „ankommen“. „Aber wer deutlich macht, dass er den Vertrag ernst nimmt und mitdenkt, kann auch Pluspunkte sammeln“, erklärt Willert.
Er nennt die Internetnutzung als Beispiel: „Wenn das nicht im Vertrag steht, darf ich das Internet nicht für private Zwecke nutzen.“ Das aber sei in der Praxis kaum durchzuhalten und sollte daher thematisiert werden. Besonders gut eignen sich Redewendungen wie: „Ich möchte von Anfang an für klare Verhältnisse sorgen und spätere Auseinandersetzungen vermeiden“.
Schließlich gilt auch: Wer den Vertrag nicht gründlich liest, durchdenkt und darüber schläft, verschiebt die Auseinandersetzung nur nach hinten – mit gravierenderen Folgen: „Einmal unterschriebene Verträge sind einzuhalten“, sagt Willert.
Verhandeln können vor allem spezialisierte Fach- und Führungskräfte: „Da gibt es schon Gestaltungsraum, was den Dienstwagen, die Spesen oder die variablen Bestandteile des Gehaltes betrifft“, sagt Ilse Otholt-Haneberg, Geschäftsführerin der „personal total“ Beratung in Hamburg.
Insgesamt stellt die Personalberaterin einen Trend zum maximal Möglichen bei den Arbeitsverträgen fest – zu Lasten der Arbeitnehmer: „Zu kurze Kündigungsfristen, zu wenig Urlaubstage oder die Klausel, dass eine verspätete Krankmeldung zur fristlosen Kündigung führt“, nennt Rechtsanwalt Peter Baumann aus München häufige Fehler in Verträgen. Nicht selten gebe es schon im Vorweg Probleme: „Oft bleibt der schriftliche Vertrag ganz aus.“ Dabei sollte die Schriftform spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit vorliegen.
Generell gilt: Vertrag vor Abschluss prüfen, ob man mit den Klauseln leben kann.
Literatur: Sabine Hockling, Ulf Weigelt: Arbeitsrecht, Cornelsen Verlag 6,95 Euro.
