Berlin - Bewerber sollten in der Regel nicht angeben, welchen Beruf ihre Eltern ausüben. „Das war früher einmal üblich. Heute macht man das aber nicht mehr“, sagt Sabine Neumaier, Bewerbungstrainerin in Berlin. Denn aus welchem Elternhaus jemand kommt, gehe den Arbeitgeber nichts an.

Von diesem Grundsatz gebe es jedoch eine Ausnahme: Junge Menschen, die den gleichen Beruf wie ihre Eltern erlernen möchten, sollten diesen in Bewerbungen angeben – also etwa, man als junger Mensch wie Vater oder Mutter Polizist werden wolle. Denn der Personaler könne dann davon ausgehen, dass der Jugendliche bereits eine Vorstellung vom Beruf hat, meint Neumaier.