CLOPPENBURG - Im Prozess vor dem Amtsgericht in Cloppenburg droht der Rektorin der Haupt- und Realschule Leharstraße, Angela T., eine Freiheitsstrafe. Oberstaatsanwalt Heinrich Schewe hat in seinem Plädoyer am Donnerstag acht Monate und eine Woche Freiheitsentzug für die 53-jährige Pädagogin gefordert wegen fahrlässiger Körperverletzung und besonders schwerer Nötigung. Die Strafe soll zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Auf eine zusätzliche Geldauflage verzichtete der Oberstaatsanwalt, weil die Angeklagte bei einer Verurteilung auch die Kosten des Verfahrens tragen müsste. Allein das Glaubwürdigkeitsgutachten soll dabei mit rund 7000 Euro zu Buche schlagen.
Dieses Glaubwürdigkeitsgutachten spielte am Donnerstag die zentrale Rolle. Der Kinder- und Jugendpsychiater Dr. Holger Koppe aus Oldenburg hatte umfassend untersucht, ob das vermeintliche Opfer und die zwei Mitschülerinnen als Zeuginnen in ihrer Darstellung glaubhaft sind, und ob möglicherweise an einer Komplott-Theorie, wie sie die Verteidigung mutmaßt, etwas dran sein könnte.
In dem mehr als 180 Seiten starken Bericht auf der Basis dreier Untersuchungstage attestiert der Fachmediziner den Mädchen eine weitgehende Übereinstimmung ihrer Aussagen ohne identische Begrifflichkeit, eine Konstanz in der emotionalen Stimmigkeit und zum Teil eine große Detailgenauigkeit. Als Quintessenz kommt der Gutachter zu einem eindeutigen Ergebnis: Für eine Komplott-Theorie sieht er keine stichhaltigen Argumente, dem körperlichen Übergriff liegt ein realer Erlebnishintergrund zugrunde, und die Nötigung wird in vollem Umfange bestätigt.
Der Verteidiger der Rektorin, Bernhard Hesselnfeld-Jost, bombardierte das Gericht am Donnerstag gleich mit einem ganzen Bündel neuer Beweisanträge. Darin forderte er unter anderem die Vernehmung bereits gehörter Zeugen, zwei Gutachten hinsichtlich möglicher Absprachen von Zeugenaussagen und des vermeintlichen Vorfalls auf dem Flur, und in diesem Zusammenhang sollten sogar alle Schüler der damaligen Klasse 8c in den Zeugenstand gerufen werden. Richter Wolfdieter Eilers wies einen um den anderen Beweisantrag als unerheblich zurück, bei der Forderung der Gutachten und Vernehmung der ehemaligen Schulklasse platzte ihm schließlich der Kragen. Er schmetterte die Anträge wegen des Versuchs der Prozessverschleppung ab.
Gleichwohl konzedierte er dem Verteidiger, dass der aufgrund personeller und terminlicher Engpässe in dessen Kanzlei sein Plädoyer erst am kommenden Mittwoch halten kann. Anschließend soll das Urteil gesprochen werden.
Bei einer Verurteilung kommen auf die 53-jährige Pädagogin auch disziplinarrechtlichen Konsequenzen der Schulbehörde zu. Mit einem Rauswurf muss sie nicht rechnen, denn der wäre nur bei einem Strafmaß ab einem Jahr die automatische Folge.
