CLOPPENBURG - Als Schritt in die richtige Richtung hat am Montagabend Martina Reichel-Hoffmann (Bündnis 90/Die Grünen) die Entscheidung gewürdigt, die Haupt- und Realschule Leharstraße und die Haupt- und Realschule Pingel Anton/Galgenmoor in Oberschulen als teilweise offene Ganztagsschule umzuwandeln. Einen entsprechenden einstimmigen Beschluss hatte bereits der Verwaltungsausschuss gefällt. Ob der Wichtigkeit hielt es der VA für richtig, den Punkt wenigstens im Stadtrat zu thematisieren, wenngleich keine Abstimmung mehr erfolgte.
Reichel-Hoffmann hegt die Hoffnung, dass in den Schulen künftig jahrgangsbezogen und nicht schulformbezogen gearbeitet werde. Als bessere Variante zog sie die Ganztagsschule vor.
Dr. Hermann Bergmann (SPD) betonte, dass sich die Stadt als Schulträger auch inhaltlich mit pädagogischen Konzepten an den Oberschulen beschäftigen müsse. Das könne nicht Aufgabe des Stadtrates sein, entgegnete Ludger Koopmeiners (CDU): Wir sind als Schulträger dafür zuständig, die räumliche und sächliche Ausstattung zu stellen.
Constanze Korfhage (UWG) äußerte dagegen die Hoffnung, dass die Schulvorstände beschließen würden, mit möglichst hohen integrativen Anteilen zu arbeiten.
Keine Mehrheit erhielt der Vorschlag von Bündnis 90/Die Grünen, künftig mindestens viermal im Jahr im Abstand von höchstens vier Monaten Ratssitzungen abzuhalten. Grund: Der Zeitraum zwischen der Sitzung am Montag und der davor (27. Februar) sei zu lang gewesen, so Grünen-Fraktionschef Michael Jäger.
Bürgermeister Dr. Wolfgang Wiese hatte sich die Mühe gemacht und den durchschnittlichen Abstand zwischen den Sitzungen seit 2004 errechnet, Ergebnis: ein Abstand von zwei Monaten und 21 Tagen. Zudem hielt Wiese einen entsprechenden Beschluss für rechtlich bedenklich. Jäger sah diese Begründung als vorgeschoben an, weil Wiese sie nicht schon im Verwaltungsausschuss geäußert hatte. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ebenfalls abgelehnt wurde der Grünen-Antrag, die Sondernutzungsgebührensatzung dahingehend zu ergänzen, dass künftig anerkannte karitative und gemeinnützige ortsansässige Organisationen generell von Sondernutzungsgebühren befreit sein sollten. Diese fallen an, wenn Veranstalter Aktionen in der Fußgängerzone durchführen. Mehrheitlich beschloss der Stadtrat stattdessen, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Gebühren eine unbillige Härte darstellen und sie den ortsansässigen gemeinnützigen Veranstaltern deshalb zu erlassen sind.
