Oldenburg - Fast jeder hat es schon einmal getan – die Schule geschwänzt. Doch von einem „lockeren“ Schulschwänzen war bei einem 14-jährigen Oberschüler aus Oldenburg längst keine Rede mehr. Er ließ sich immer seltener in seiner Klasse blicken. Mathe? Keinen Bock! Englisch? Erst recht nicht!

Als die hohen Fehlzeiten des 14-Jährigen, die überwiegend von den Eltern entschuldigt waren, überhand nahmen, schaltete die Schule das „Team Wendehafen“ ein, die von der Stadt Oldenburg, dem Bildungswerk der Niedersächsischen Wirtschaft und der Volkshochschule getragene Beratungsstelle. Deren Fallmanagerin fand heraus, dass der Junge schon morgens körperliche Reaktionen gegen den Schulbesuch entwickelte und mit der Zeit gar nicht mehr zum Unterricht erschien. Die Mutter war überfordert, der Vater tat, als ginge ihn das nichts an. Beide Eltern waren nicht in der Lage, einen Therapeuten einzuschalten.

Auf Vermittlung durch das „Team Wendehafen“ kam der Sohn zum „außerschulischen Lernort“ der VHS am Pophankenweg. Dort stabilisierte sich der 14-Jährige so sehr, dass er ein zweiwöchiges Praktikum absolvieren konnte und seit Schuljahresbeginn das Berufsvorbereitungsjahr am Bildungszentrum für Technik und Gestaltung besucht.

Clarissa Dennerlein, Leiterin im „Team Wendehafen“, ist froh, dass dieser Fall eine positive Wendung genommen hat und dass der Jugendliche eine zweite Chance bekommt. „Kein Schüler soll verloren gehen“, lautet ihre Maxime. Im Schuljahr 2015/2016 haben 18 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren das Angebot des außerschulischen Lernortes genutzt, um wieder Anschluss zu finden. 15 von ihnen kamen von Oberschulen, drei von Gesamtschulen.

An den Oberschulen und an der Schule Bürgerbusch haben die „Wendehafen“-Fallmanager „Präsenzzeiten“ und können vor Ort ihre Unterstützung anbieten. Acht Fallmanager suchen mit betroffenen Schülern individuell nach Lösungen: „Was brauchst du, damit du wieder ins Lot kommst?“ Unterrichtsstoff nachholen, Hilfe bei besonderen emotionalen Belastungen, Sozialtraining: „Dieses Oldenburger System ist einzigartig“, sagt Clarissa Dennerlein.

Ein im Jahr 2011 vom „Team Wendehafen“ für die Oldenburger Schulen eingeführtes Standardverfahren zur Bekämpfung von Schulabsentismus verpflichtet die Schulen dazu, der Stadtverwaltung Schulpflichtverletzungen nach dem fünften unentschuldigten Fehltag (aufeinander folgend oder summiert) oder bei einer signifikant hohen Zahl von einzelnen Fehlstunden zu melden. „Es ist wichtig, so früh wie möglich zu intervenieren“, betont Dennerlein. Daher sollen künftig bei der Präventionsarbeit auch Grundschulen in den Fokus genommen werden.

Dass die Zahl der Schulversäumnisanzeigen in den vorigen Jahren gestiegen ist, führt Dennerlein auf das „genauere Hinschauen“ und die erhöhte Sensibilität zurück. 2013 gab es 317 Anzeigen, 2014 waren es 343, im vergangenen Jahr sogar 368. Und im laufenden Jahr ist ein neuer Spitzenwert absehbar: Bis zum 1. Juli wurden bereits 302 Schulversäumnisanzeigen bearbeitet.

Dank der sozialpädagogischen Hilfen habe in deutlich mehr als der Hälfte der Fälle das Einleiten von Ordnungswidrigkeitsverfahren vermieden werden können, so Dennerlein. Bei Jugendlichen ab 14 Jahren beträgt das Bußgeld in der Regel 100 Euro, im Wiederholungsfall 200 Euro. Die Zahl der vom Jugendamt verhängten Bußgelder schwankt: 2012 waren es 201, im Folgejahr 142, 2014 wurde 160-mal wegen Schulschwänzens kassiert, 2015 wurden 143 Bußgeldbescheide verschickt.

121 der 143 Bußgeldverfahren im vergangenen Jahr wurden gegen Über-14-Jährige eingeleitet. Wenn alle Hilfsangebote verpuffen, wird beim Amtsgericht die Einleitung „erzieherischer Maßnahmen“ (2015 in 58 Fällen) und „im allerletzten Schritt“, so Dennerlein, Jugendarrest beantragt. Zwölf von 33 Anträgen auf Jugendarrest wurden im vergangenen Jahr auch tatsächlich vollstreckt. Zu diesem Mittel zu greifen, fällt der Soziologin nicht leicht, ebenso wenig das zwangsweise „Zuführen“ zur Schule in Polizeibegleitung. „Aber manchen“, weiß Dennerlein, „beeindruckt das schon.“ Und dann gelingt vielleicht doch noch die Re-Integration ins Bildungswesen – so wie bei dem 14-jährigen Oberschüler.