Düsseldorf - Den Hund mit zum Arbeitsplatz bringen: Das ist bei vielen Beschäftigten beliebt, aber nicht in allen Firmen erlaubt. Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind, haben allerdings auch in diesem Fall grundsätzlich ein Recht darauf, ihren Assistenzhund mit zur Arbeit zu nehmen. Das ergibt sich aus Paragraf 12e des Behindertengleichstellungsgesetzes. Doch Vorsicht: Den Vierbeiner ohne vorherige Rücksprache mit dem Arbeitgeber einfach mitzubringen, ist nicht zulässig. Darauf weist Silke Gottschalk vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte hin. Bevor der Assistenzhund ins Büro oder in die Werkstatt darf, müsse in jedem Fall die Genehmigung des Arbeitgebers eingeholt werden.
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