Oldenburg - Unterschriftensammlung und Protest: Nicht hinnehmen wollen Eltern die Pläne der Diakonie, im Seniorenzentrum Haarentor am Schützenweg die Fachstelle Sucht, die Drogenberatung „Rose 12“ und die Straffälligenhilfe unterzubringen (NWZ berichtete). Grund: Kaum 100 Meter entfernt gibt es in die eine Richtung die Grundschule Haarentor und den Walddorf-Kindergarten und in die andere einen Kindergarten der evangelischen Kirche und ein Gemeindehaus sowie im hinteren Bereich den Botanischen Garten.
Erste Bedenken von Seiten der Nachbarn und Eltern hatte es bereits Mitte September gegeben, als Diakonie-Vorstand Thomas Feld den Anliegern am Schützenweg die Pläne für das neue konzentrierte Beratungszentrum am Schützenweg vorgestellt hatte.
Während eines Elternabends an der Haarentorschule in dieser Woche äußerten Eltern nun ihre schweren Bedenken gegen die Ansiedlung der Beratungsstellen in direkter Nähe der Hortkinder, der Grundschüler und der Kindergartenkinder. In der Haarentorschule befindet sich noch ein Waldorfkindergarten und neben der Schule die Sporthalle des Turnvereins vor dem Haarentor (TvdH).
Inzwischen werden in Schule und Kindergärten Unterschriften gegen die Ansiedlung gesammelt. Die Listen sollen der Verwaltung und auch der Politik übergeben werden.
Die Eltern verweisen bei ihren Bedenken etwa auf die Entwicklung des Areals an der vorderen Nadorster Straße, wo sich Rotlicht- und Drogenmilieu ausgebreitet habe und Drogenbestecke sowohl auf dem Gertrudenkirchhof wie auf umliegenden Spielplätzen zu finden sei (NWZ berichtete).
Wie Monika Oettinger berichtet, leben in dem Viertel nahe der Haarentorschule besonders viele Familien mit kleinen Kindern. Dazu passten die Pläne der Diakonie mit der Drogenberatungsstelle nicht.
Überdies verweisen die Eltern auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen vom 21. März 2007 (AZ 1 ME 61/07), in dem es heißt: „In einem auch durch Wohnnutzung geprägten Gebiet kann eine Drogenberatungsstelle trotz des daran bestehenden Allgemeininteresses mit dem Gebot der Rücksichtnahme unvereinbar sein.“
