Berlin - Arbeitnehmer können meist davon ausgehen, dass sie Spiele der Fußball-Europameisterschaft (EM), die in Kürze in Frankreich beginnt, in der Arbeitszeit im Radio verfolgen dürfen. Beeinträchtigt das die Arbeitsleistung nicht, werden Arbeitgeber in der Regel nichts dagegen haben, wenn das Radio parallel zur Arbeit an ist, sagt Hans-Georg Meier, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Berlin. Um Irritationen beim Vorgesetzten zu vermeiden, sollte man aber vorher um Erlaubnis fragen.
Anders sieht es aus, wenn jemand die Spiele im TV in der Arbeitszeit verfolgen will. Dabei wird man auf jeden Fall davon ausgehen, dass das die Arbeitsleistung beeinträchtigt. Lehnt der Arbeitgeber eine entsprechende Bitte ab, muss er sich aber mit dem Betriebsrat einigen. Wer unbedingt die EM im Fernsehen gucken will, kann es einschalten. Eventuell lässt sich ein Kompromiss aushandeln – etwa, dass die Arbeitszeit um wichtige Spiele herum gelegt wird.
Grundsätzlich unproblematisch ist es, EM-Spiele während der Pause zu verfolgen.
