Jeverland - Für Erleichterung hat am Dienstag auch am Mariengymnasium in Jever die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Lüneburg zur zusätzlichen Unterrichtsstunde an Gymnasien gesorgt. Das Gericht hatte festgestellt, dass die vom Kultusministerium unter Ministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) um eine Stunde erhöhte Unterrichtszeit für Gymnasiallehrer verfassungswidrig ist.
„Ein gutes Urteil“
Auch mit der angehobenen Unterrichtsverpflichtung für Schulleiter an Gymnasien verstoße die am 1. August in Kraft getretene Arbeitszeitenverordnung gegen das Grundgesetz. Die Regelung sei unwirksam, weil sie gegen die Fürsorgepflicht und den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoße. Die Streichung der vorgesehenen Altersermäßigung an allen Schulen sei dagegen rechtmäßig.
„Ein gutes Urteil“, war die erste Reaktion des stellvertretende Schulleiters am Mariengymnasium, Dr. Martin Lichte. Die zusätzliche Stunde gehe auf den Rücken aller, vor allem aber auf den Rücken der jungen Kollegen mit geringerem Stundenkontingent.
Lichte zufolge entspreche die zusätzliche Unterrichtsstunde einer von oben verordneten Gehaltskürzung von etwa fünf Prozent. „Ich bin gespannt, wie das Kultusministerium auf das Urteil reagieren wird“, so Lichte. Er kritisiert, dass die Gymnasien in puncto Unterrichtsversorgung klein gehalten werden und beispielsweise bei krankheitsbedingten Ausfällen im Lehrerkollegium kaum noch Vertretung möglich sei.
Allein zum Abitur stünden in diesen Tagen insgesamt neun Nachprüfungen an; dafür müsse die Schule pro Nachprüfung sechs Stunden Aufsicht plus weitere sechs Stunden Bereitschaftsaufsicht bereitstellen – alles aus dem laufenden Stundenbudget. „Und dieses Budget ist irgendwann am Ende“, sagt Lichte. Um den Mehraufwand irgendwie kompensieren zu können, wurden seinerzeit die Klassenfahrten gestrichen. Das sei für die Lehrer, die nicht streiken dürften, die einzige freiwillige Leistung, auf die sie verzichten konnten.
Wieder Klassenfahrten?
Auch die Schulelternratsvorsitzende am Mariengymnasium, Antje Barbara Lindig, begrüßt das Urteil, zu dem keine Revision zugelassen ist. Sie sei gespannt, ob damit jetzt wieder die Klassenfahrten aufgenommen werden. Die gemeinsamen Fahrten seien für den sozialen Hintergrund der Schüler von großer Bedeutung, sagt Lindig auf Nachfrage der NWZ .
Die Stellenbesetzung an den Gymnasien sei zudem sehr schlecht, sagt die Schulelternratsvorsitzende. Sie sei sich allerdings nicht sicher, ob das Problem mit dem Richterspruch aus der Welt zu schaffen sei.
