Hude - Bis die ersten Schultüten gebastelt werden, dauert es zwar noch eine Weile, und noch wird auch nicht jedes Kind einen Ranzen, Federmappe und Tuschkasten beisammen haben – aber an den Schulen angemeldet werden müssen die zukünftigen Erstklässler jetzt.
Auch für das Schuljahr 2017/2018 sind die Anmeldungen etwas früher als gewohnt. Grund hierfür ist die durch das Land Niedersachsen vorgeschriebene Sprachförderung vor der Einschulung. Eltern, die ihr Kind in der Schule anmelden möchten, müssen die Geburtsurkunde des Kindes (Familienstammbuch) und die von der Schule übersandten Unterlagen mitbringen. Es ist nicht erforderlich, die Kinder zur Anmeldung mitzubringen, teilt Anke Paradies von der Gemeinde Hude mit.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2017 ihr sechstes Lebensjahr vollenden. Alle Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten der dann schulpflichtigen Kinder werden von der jeweils zuständigen Grundschule persönlich angeschrieben, sofern sie im Januar 2016 in Hude gemeldet waren.
Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte, die nach dem 1. Februar 2016 mit einem schulpflichtigen Kind zugezogen sind beziehungsweise ein für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestelltes Kind erneut anmelden wollen, werden gebeten sich für eine Terminvereinbarung mit der jeweiligen Schule in Verbindung zu setzten, um lange Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden.
Eine weitere Besonderheit sind sogenannte „Kann-Kinder“. Eltern, die erwägen, ihr noch nicht schulpflichtiges Kind für das Schuljahr 2017/2018 anzumelden, werden gebeten, die Schulen ab Februar 2017 zu kontaktieren.
Die Grundschulen in der Gemeinde Hude bieten unterschiedliche Anmeldetage und -zeiten an:
Grundschule Jägerstraße (Jägerstraße 22 in Hude,
Grundschule Hude-Süd (Glatzer Straße 15 in Hude,
Katholische Grundschule (Ulmenstraße 21 in Hude,
