Frankfurt - So manchem bleibt aufgrund von Zulassungsbeschränkungen wie dem Numerus clausus der Zutritt zu Hochschulen verwehrt. Wer nicht zahlreiche Wartesemester oder eine Ausbildung anfangen möchte, hat oft die Möglichkeit zu einem Fernstudium. Grundsätzlich gilt: „Wer ein Fernstudium als Ersatz für ein Präsenzstudium durchläuft, muss mit Nachfragen beim späteren Arbeitgeber rechnen“, sagt Lebenslaufberaterin Julia Funke. Oft braucht es eine Erklärung, warum man kein Studium an einer Präsenzhochschule absolviert hat, wo vor Ort doch auch das „richtige Lernen“ gelehrt werde.