Keine Frage: Menschen mit Handicaps müssen in vielen Bereichen noch besser in die Gesellschaft integriert werden. Das bedarf weiterer großer Anstrengungen und ist ein notwendiges wie sinnvolles Ziel. Alles andere als notwendig und sinnvoll ist es jedoch, die bewährte Struktur der Förderschulen und der „Sonderpädagogischen Förderzentren“ an diesen zu zerschlagen, wie es die rot-grüne Landesregierung mit dem neuen Schulgesetz durchsetzen will.

Schon jetzt erfolgen an Förderschulen im Förderschwerpunkt Lernen keine Einschulungen mehr. Doch nicht alle Eltern wollen aus guten Gründen ihre Kinder mit Handicaps in die Regelschule schicken, sie wollen die Wahlmöglichkeit zwischen Förder- und Regelschule auch im Fachbereich Lernen behalten – zum Wohl ihrer Söhne und Töchter. Regelschulen können bei allen Bemühen das nicht für die wachsende Zahl von Kindern mit Handicaps leisten, was Förderschulen vermögen.

Doch nicht nur die Wahlmöglichkeit wird den Eltern künftig genommen. Das kostbare Know-how dieser Förderschulen soll künftig in neu geschaffenen „Regionalstellen für schulische Inklusion“ verwaltet werden. Statt die bewährte Schulform Förderschule zu stärken und inklusives Arbeiten mit vielen schulischen und außerschulischen Partnern einzufordern, wie es vorbildlich an der Edewechter Astrid-Lindgen-Schule geleistet wird, soll nun das Ende der Förderschule eingeläutet werden. Lassen wir uns nichts vormachen: Das gilt nicht nur für der Förderschwerpunkt Lernen, sondern über kurz oder lang auch für andere Förderschwerpunkte wie „Geistige Entwicklung“.

„Das Kind steht im Mittelpunkt. Wir ermöglichen mehr Gestaltungsfreiheit in der Schulstruktur für die Schulträger. Wir geben dem Elternwillen ein noch stärkeres Gewicht, stärken die pädagogische Arbeit an unseren Schulen und deren Eigenverantwortlichkeit“. Das sollen, so SPD-Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, die Leitsätze für das neue „Bildungschancen“-Gesetz sein, das allen „Schülerinnen und Schüler mehr Bildungsteilhabe und gerechtere Bildungschancen in Niedersachsen einräumen soll“. Für die Förderschulen im Lande gelten diese Leitsätze nicht.