FRIESOYTHE/HANNOVER - Nur leichtere Fälle sollten an den Schulen verhandelt werden. Vorausgesetzt wird allerdings ein Geständnis.

Von Gesa Runden

FRIESOYTHE/HANNOVER - „Das Prinzip, Schüler als Richter fungieren zu lassen, ist lobenswert. Da stehen keine unbekannten großen Leute vor dir, die man nie wieder sieht“. Felix Holubek (17), Schüler der Klasse 12 des Albertus-Magnus-Gymnasiums (AMG) Friesoythe, begrüßt den Vorschlag von Niedersachsens Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU), Schülergerichte einzuführen.

Voraussetzung sei immer, dass der oder die Täter geständig sind und sich mit einer Verhandlung vor dem Schülergericht einverstanden erklären. Die „Staatsanwaltschaft“ sieht dann zunächst von einer eigenen Verfolgung der Tat ab und übergibt die Ermittlungsakte an den „Teen-Court“. Dort sitzen dann 14- bis 18-jährige „Richter“, die nach einer vorherigen Schulung selbstständig ihr Urteil fällen sollen. Wird diese Entscheidung vom angeklagten Jugendlichen akzeptiert, ist der Fall damit abgeschlossen, ohne dass sich ein hauptamtlicher Jugendrichter jemals mit der Tat beschäftigt hat.

Ekaterina Frik (17) ist Schülersprecherin der Hauptschule Friesoythe. Sie sagt, die Idee sei sehr gut. Sie selbst werde es bald in ihrer Schule vorschlagen und sich als Schülerrichterin aufstellen lassen. Frik findet es wichtig, dass die Schülerrichter gleich alt oder älter sind. Es sollten Autoritätspersonen sein.

Bettina Bronn (19) ist Schülersprecherin des Fachgymnasiums Wirtschaft in Friesoythe. Sie will Sozialpädagogik studieren und sagt, dass es angebracht sei, ein Schülergericht in allen Schulen einzuführen. Das Verständnis der Schüler werde so verbessert und auch der Gerechtigkeitssinn werde ausgeprägt.

Ina Meerjans (16), Schülersprecherin an der Realschule Friesoythe, sagt: „Ein Schülergericht ist eine Spitzen-Idee. Schüler müssen zusammen eine Lösung finden. Aber die ,Richter’ sollten mindestens 18 Jahre alt sein, denn erst dann hat man genügend Reife.“

Allerdings, so ist der Vorschlag der Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann, sollten nur Fälle leichterer Kriminalität verhandelt werden, wie zum Beispiel Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder leichte Körperverletzung. Heister-Neumann sagt weiter, Jugendliche hätten eine andere Sprache und könnten Gleichaltrige besser verstehen als Erwachsene.