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Grundschullehrer verteidigt Umgang mit Blindem

„Ohne Augenlicht in der Orchesterklasse“ (Ð  vom 15. Oktober)

Als ehemaliger Mathematiklehrer von Michel freute es mich zu hören, dass er in diesem Fach weiterhin besonders aktiv ist. Begeistert bin ich, dass der Junge seine musikalische Karriere aus der Grundschule in der IGS fortsetzen kann. Überrascht war ich jedoch über die oberflächliche Aussage der Integrationsassistentin über den Verlauf von Michels Grundschulzeit. Vor seiner Einschulung hatte ich mich bei der Leiterin der Blindenschule in Hannover informiert, wie die Erfahrungen mit blinden Kindern in Regelschulen waren. In dem Gespräch wurde mir der Begriff „zielgleicher Unterricht“ so verdeutlicht, dass blinde Kinder dieselben Lernziele wie die übrigen haben, nur die Wege dorthin mit Hilfe von Begleitpersonen vorbereitet werden müssen. Wörtlich warnte sie: „Die Beschulung ist gut möglich, es wird aber immer mal Probleme geben.“ Daher gab es überdurchschnittlich viele Sitzungen, auf denen vornehmlich die Klassenlehrerin alle anfallenden Fragen zum Unterricht und anderen Problemen (die hier nicht genannt werden dürfen) mit dem Mobilen Dienst und den Assistenten erörterte. Nach meinen Erfahrungen musste jede Lehrkraft dabei Kompromisse eingehen, sonst wäre sinnvoller Unterricht für die Klasse nicht möglich gewesen. Zusätzlich wurden von der Schule die von der Mutter angebahnten Kontakte mit der IGS aufgenommen, um die dortigen Lehrkräfte zu ermutigen, diesen im Artikel beschriebenen Weg zu wagen. Gott sei Dank hat Michel in dem

NWZ

 -Interview gezeigt, dass wenigstens er in seiner Grundschulzeit gelernt hat, dass es manchmal Grenzen der Kompromissbereitschaft geben kann.

Manfred Borchers, Oldenburg

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