Halberstadt - Wer seinen bisherigen Job kündigt, hat manchmal noch Urlaubstage übrig, die bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses genommen werden müssen. Will man den Arbeitgeber wechseln, stellt sich womöglich die Frage: Kann man diese Tage nutzen, um schon im neuen Job anzufangen?
Nebentätigkeit anzeigen
So viel vorweg: Es gibt vieles, was dagegenspricht. Eine pauschale Antwort gibt es aber nicht. „Es kommt ein bisschen auf die Fallkonstellationen an“, sagt André Niedostadek, Professor für Wirtschafts-, Arbeits- und Sozialrecht an der Hochschule Harz.
Da das alte Arbeitsverhältnis während des Urlaubs noch besteht, wäre der neue Job eine Nebentätigkeit. „Die muss man zumindest regelmäßig beim aktuellen Arbeitgeber anzeigen und unter Umständen genehmigen lassen“, so Niedostadek. Was hier gilt, steht im Arbeitsvertrag.
Konkurrenz verboten
Außerdem sollte man wissen: „Eine Nebentätigkeit während eines Urlaubs ist eigentlich unzulässig, wenn die Tätigkeit dem Erholungsgedanken widerspricht“, erklärt Niedostadek. Was jedoch dem Erholungszweck widerspricht, ist abhängig vom Einzelfall.
Doch es gibt noch einen weiteren Punkt: Beschäftigte dürfen ihrem Arbeitgeber nicht in dessen Geschäft Konkurrenz machen. Wechselt man also zu einem Konkurrenten, sollte man damit besser bis zum Ende des alten Arbeitsverhältnisses warten. Das gilt übrigens auch dann, wenn man nach einer Kündigung vom bisherigen Arbeitgeber freigestellt ist.
