Hude/Wüsting - Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2020/2021 steht früh an. Grund dafür sind die durch das Land Niedersachsen vorgeschriebenen Sprachfördermaßnahmen vor der Einschulung. Zur Anmeldung mitzubringen sind die Geburtsurkunde des Kindes (Familienstammbuch) sowie die von der Schule übersandten Unterlagen. Die Kinder müssen bei der Anmeldung nicht dabei sein, teilt die Huder Gemeindeverwaltung mit.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden. Alle Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der betroffenen Kinder werden von der jeweils zuständigen Grundschule persönlich angeschrieben, sofern sie im Januar 2019 in Hude gemeldet waren.
Soll die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages in Anspruch genommen werden, kann schon bei der Anmeldung des Kindes der Schule mit einem formlosen Schreiben mitgeteilt werden, dass der Schulbesuch des Kindes um ein Jahr verschoben werden soll. Das Schreiben mit dem Wunsch einer Verschiebung muss am 1. Mai vor der Einschulung der Grundschule vorliegen. Mit diesem Termin soll dem Wunsch nach Planungssicherheit für die Grundschulen und die Kindertagesstätten Rechnung getragen werden.
Die Schuleingangsuntersuchung bleibt auch für Kinderverpflichtend, deren Einschulung verschoben wurde.
Erziehungsberechtigte, die nach dem 1. Februar 2019 mit einem schulpflichtigen Kind zugezogen sind oder ein für das Schuljahr 2019/2020 zurückgestelltes Kind erneut anmelden wollen, setzen sich mit der Schule in Verbindung, um Wartezeiten bei der Anmeldung zu vermeiden.
Eltern, die ihr noch nicht schulpflichtiges Kind für das Schuljahr 2020/2021 anmelden wollen („Kann-Kinder“), werden gebeten, sich ab Februar 2020 mit der Schule in Verbindung zu setzen.
Nachfolgend die Anmeldetermine im Überblick: Grundschule Jägerstraße, Jägerstraße 22,
