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. Die Mehrheit habe sich gegen ein weiteres Klageverfahren ausgesprochen.Wie bereits berichtet, hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens ein Eilverfahren des Landkreises Northeim auf einstweiligen Rechtsschutz zugunsten einer IGS in Einbeck abgelehnt. Der Landkreis Oldenburg hatte sich diesem Verfahren angeschlossen. Die Kläger warfen dem Land eine Ungleichbehandlung bei der Einrichtung von Gesamtschulen und Oberschulen vor.
„Dazu hat das Oberverwaltungsgericht sehr dezidiert Stellung genommen; das ist bei Eilverfahren sehr selten“, betonte Harings. Die Ausführungen des Gerichts, das die Schulverordnung des Landes für rechtmäßig einstufte, hätten sich bereits an der Grenze zu einer Begründung im Hauptverfahren befunden. Somit habe der Landkreis seinem Hauptklageverfahren beim Verwaltungsgericht in Oldenburg gegen den Ablehnungsbescheid einer Harpstedter IGS kaum Aussichten auf juristischen Erfolg eingeräumt, erklärte Harings.
„Diese ernüchternde Situation muss politisch einfach zur Kenntnis genommen werden, zumal auch der gemeinsame Mitstreiter, der Landkreis Northeim, seine Klage nicht mehr weiter verfolgen will“, so Eckhardt Hildebrandt aus Wardenburg, stellvertretender Gruppensprecher von Unabhängiger Wählergemeinschaft/Freier Wähler im Kreistag. Die Gruppe hatte den Antrag gestellt, die Klage vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg zurückzunehmen. Nach Informationen derNWZ
lag ein fast wortgleicher Antrag auch von der FDP-Kreistagsfraktion vor.Überaus enttäuscht über die Entscheidung des Kreisausschusses zeigte sich Tanja Koutianidis von der Elterninitiative für eine IGS in Harpstedt: „Wir haben fast drei Jahre lang Zeit und Kraft investiert. Mehr konnten wir nicht tun – politisch ist das wohl nicht gewollt.“ Als einziger Hoffnungsschimmer bleibe nur noch ein Regierungswechsel in Hannover und damit eine Kehrtwende in der Schulpolitik. Koutianidis: „Jetzt hätte es allerdings von den Schülerzahlen in Harpstedt noch gut gepasst.“
