Wildeshausen/Landkreis - Mal ein oder zwei Tage nicht zur Schule gehen, das merkt doch keiner, mögen sich viele Schüler denken. Doch wenn aus den zwei oder drei sieben bis zehn Tage unentschuldigten Fehlens werden, erwarten Schüler oder Eltern eine Geldstrafe, Sozialstunden oder sogar eine Gefängnisstrafe. Solche Maßnahmen sollen dazu dienen, die Zahl der Schüler ohne Schulabschluss zu minimieren.
Einer aktuellen Studie des deutschen Caritasverbandes und des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zufolge, liegt der Durchschnitt der Schulabgänger ohne Abschluss im Landkreis Oldenburg bei 4,6 Prozent (2014). Das sind wieder mehr als im Jahr zuvor, als es noch 3,7 Prozent waren, jedoch weniger als 2011 mit 5,6 Prozent. Sowohl niedersachsen- (4,8 Prozent) als auch deutschlandweit (5,7 Prozent) liegt der Landkreis Oldenburg damit unter dem Durchschnitt. Das ist unter anderem den Maßnahmen des Landkreises und der Agentur für Arbeit zu verdanken.
Maßnahmen des Kreises
Der Landkreis Oldenburg versucht die Zahl der Abgänger ohne Abschluss durch Strafen für Schulverweigerer gering zu halten.
„Viele Schüler wissen nicht, dass die Schulpflicht zwölf Jahre gilt. Sie denken, sobald sie 18 sind, können sie machen, was sie wollen“, so Keuter.
„Im Landkreis ist die Tendenz zu sehen, dass es immer mehr Schulverweigerer und viele Wiederholungstäter gibt. Ich empfehle den Schulen, bereits nach fünf oder sechs unentschuldigten Fehltagen, eine Schulversäumnisanzeige zu stellen. Das Verfahren kann beliebig oft eingeleitet werden“, berichtet Christian Keuter vom Landkreis Oldenburg. Früher sei oft bis zum 15. oder 20. Tag gewartet worden, heute seien es um die sieben. Keuter betrachte immer den Einzelfall und die Umstände, die dazu geführt haben, dass die Schule nicht besucht wurde.
Die Anzeige richtet sich bei Schülern unter 14 Jahren an die Eltern. Ab 14 werden in der Regel die Schüler selbst bestraft, es sei denn, es liegt die Erkenntnis vor, dass die Eltern das Schwänzen begünstigen. Dann werden auch diese angezeigt.
Keuter greife erst ein, wenn die Gespräche mit Klassenlehrern, Schulsozialarbeitern, Vertrauenslehrern, Schulleitung und Eltern keine Änderung bewirkt haben. Dann sind laut niedersächsischem Schulgesetz Sanktionen anberaumt (siehe Infobox).
Berufsberatung
Für die Berufsberater der Agentur für Arbeit in Oldenburg ist es Herzenssache, jedem jungen Erwachsenen eine Ausbildung zu ermöglichen. „Auch ohne Schulabschluss haben junge Menschen die Chance auf einen Ausbildungsplatz, wenn sie motiviert sind und außerfachliche Qualifikationen wie Zuverlässigkeit oder Pünktlichkeit mitbringen“, weiß Berufsberaterin Anke Termath. Mit ihren Kollegen begleitet sie die Vorabgangsklassen und versucht bereits vorher Perspektiven zu schaffen.
Menschen ohne Schulabschluss vermitteln die Berufsberater Möglichkeiten, ihren Abschluss nachzuholen oder Praktikumsstellen, die als Einstiegsqualifizierung bis zu einem Jahr dauern können. „Bei Fragen zu den freiwilligen Angeboten helfen wir immer gern“, so Termath.
